Höchst: Toilette im Bahnhof Höchst
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Toilettenanlage im Bahnhof Höchst schnellstmöglich von der FES betreiben zu lassen, um die hygienischen Bedingungen zu verbessern. Dies ist notwendig, da die Toilettenanlagen seit Januar 2022 geschlossen sind und die Umgebung stark durch Urinieren belastet ist.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Toilettenanlage im Bahnhof Höchst so schnell wie möglich von der FES betrieben wird, so wie circa 30 andere Toiletten in Frankfurt, vorwiegend auch an S- und U-Bahn-Stationen. Die Kosten sollten von der Deutschen Bahn übernommen werden. Die FES sollte nach Möglichkeit die bisherigen Mitarbeiter übernehmen.
Begründung
Nach der Insolvenz der Firma SFG, die die Toiletten bisher im Auftrag der Stadt Frankfurt betrieben hat, wurde den Reinigungskräften zum Ende des Jahres gekündigt. Die Deutsche Bahn hat die Toilettenanlagen zum Beginn des Januars 2022 geschlossen. Da bereits jetzt die Umgebung des Höchster Bahnhofes stark durch Urinieren belastet ist, muss der Toilettenbetrieb unbedingt fortgesetzt werden. Der seit 2021 bestehende Vertrag mit der FES zur Reinigung von Toiletten enthält die Möglichkeit, weitere Toiletten in die Verantwortung der FES aufzunehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2022OFOF 316/6Höchst: Toilette im Bahnhof Höchst übernehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1329Höchst: Toilette im Bahnhof Höchst übernehmenDirektanregung
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1160Höchst: Toilette im Bahnhof Höchst übernehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats