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Spielplatz zwischen Mahräckerstraße 13 und Guaitastraße 33a und Spielplatz hinter der Reichelstraße 50 aufwerten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 9 schlägt vor, die Spielplätze zwischen der Mahräckerstraße und Guaitastraße sowie hinter der Reichelstraße aufzuwerten. Ziel ist es, die Spielplätze mit zusätzlichen Spielgeräten auszustatten, um die Aufenthaltsqualität für Kinder und Familien zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Volks- und Bausparverein ins Benehmen zu setzen, um den Spielplatz zwischen den Wohntürmen Mahräckerstraße 13 und Guaitastraße 33a und den Spielplatz hinter dem Wohnturm Reichelstraße 50 aufzuwerten und mit zusätzlichen Spielgeräten auszustatten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Oktober 2021OFOF 137/9Spielplatz zwischen Mahräckerstraße 13 und Guaitastraße 33a und Spielplatz hinter der Reichelstraße 50 aufwertenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. Dezember 2021Sie sind hier
    OMOM 1251Spielplatz zwischen Mahräckerstraße 13 und Guaitastraße 33a und Spielplatz hinter der Reichelstraße 50 aufwerten
    Direktanregung
  3. 18. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 416Spielplatz zwischen Mahräckerstraße 13 und Guaitastraße 33a und Spielplatz hinter der Reichelstraße 50 aufwertenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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