Spielplatz zwischen Mahräckerstraße 13 und Guaitastraße 33a und Spielplatz hinter der Reichelstraße 50 aufwerten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Aufwertung der Spielplätze zwischen Mahräckerstraße 13 und Guaitastraße 33a sowie hinter der Reichelstraße 50. Ziel ist es, die Spielplätze mit zusätzlichen Spielgeräten auszustatten, um die Aufenthaltsqualität für Kinder und Familien zu verbessern.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich mit den Volks- und Bausparverein ins Benehmen zu setzen, um den Spielplatz zwischen den Wohntürmen Mahräckerstraße 13 und Guaitastraße 33a und den Spielplatz hinter dem Wohnturm Reichelstraße 50 aufzuwerten und mit zusätzlichen Spielgeräten auszustatten.
Begründung
und Guaitastraße 33a und Spielplatz hinter der Reichelstraße 50 aufwerten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich mit den Volks- und Bausparverein ins Benehmen zu setzen, um den Spielplatz zwischen den Wohntürmen Mahräckerstraße 13 und Guaitastraße 33a und den Spielplatz hinter dem Wohnturm Reichelstraße 50 aufzuwerten und mit zusätzlichen Spielgeräten auszustatten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 137/9Spielplatz zwischen Mahräckerstraße 13 und Guaitastraße 33a und Spielplatz hinter der Reichelstraße 50 aufwertenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Dezember 2021OMOM 1251Spielplatz zwischen Mahräckerstraße 13 und Guaitastraße 33a und Spielplatz hinter der Reichelstraße 50 aufwertenDirektanregung
- 18. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 416Spielplatz zwischen Mahräckerstraße 13 und Guaitastraße 33a und Spielplatz hinter der Reichelstraße 50 aufwertenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme