Instandsetzung der Schwanheimer Bahnstraße
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Schwanheimer Bahnstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.11.2025.
- Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine28.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
- Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim26.09.2025 · B (Bericht des Magistrats)
- Stillstand beenden - Nahversorgung in Harheim jetzt sichern22.09.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Schwanheimer Bahnstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1206 entstanden aus Vorlage: OF 279/5 vom 02.01.2017
Betreff: Instandsetzung der Schwanheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, den sich auf dem Gebiet des Ortsbezirks 5 befindlichen Teil der Schwanheimer Bahnstraße instand zu setzen.
Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich darüber beschwert, dass sich die Schwanheimer Bahnstraße in einem desolaten Zustand befindet. Da es sich bei dieser Straße um eine wichtige Verbindungsstraße handelt, die zudem von der Buslinie 62 und dem Nachtbus n81 befahren wird, besteht hier Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2017OFOF 279/5Instandsetzung der Schwanheimer BahnstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 10. Februar 2017Sie sind hierOMOM 1206Instandsetzung der Schwanheimer BahnstraßeDirektanregung
- 28. April 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 777Instandsetzung der Schwanheimer BahnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats