Absicherung der Bushaltestelle „Unterschweinstiege“
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1174 entstanden aus Vorlage: OF 280/5 vom 02.01.2017
Betreff: Absicherung der Bushaltestelle "Unterschweinstiege" Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür zu sorgen, dass die Bushaltestelle "Unterschweinstiege" a) neu gepflastert und b) derart abgesichert wird, dass es Autofahrerinnen und Autofahrern nicht mehr möglich ist, im Haltestellenbereich zu parken sowie 2. zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Herstellung der Barrierefreiheit im Rahmen der o. g. Absicherungsmaßnahmen möglich ist.
Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Bushaltestelle "Unterschweinstiege" unzumutbar gepflastert ist und zudem ständig durch parkende Fahrzeuge blockiert wird. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf. Um Synergieeffekte zu nutzen, ist es gleichzeitig sinnvoll, zu prüfen und zu berichten, ob die Herstellung der Barrierefreiheit in dem Zusammenhang möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2017OFOF 280/5Absicherung der Bushaltestelle „Unterschweinstiege“Ortsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 20. Januar 2017Sie sind hierOMOM 1174Absicherung der Bushaltestelle „Unterschweinstiege“Direktanregung
- 10. April 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 705Absicherung der Bushaltestelle "Unterschweinstiege"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats