Bebauungsplan Nr. 785 - Oberrad, Am Spielpark Scheerwald hier: Inkrafttreten und Festschreibung des „Bauspielplatzes Oberrad“
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1170 entstanden aus Vorlage: OF 274/5 vom 02.01.2017
Betreff: Bebauungsplan Nr. 785 - Oberrad, Am Spielpark Scheerwald hier: Inkrafttreten und Festschreibung des "Bauspielplatzes Oberrad" Der Magistrat wird gebeten, 1. den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 785 - Oberrad, Am Spielpark Scheerwald weiterzuverfolgen; 2. bei der Weiterverfolgung des Bebauungsplanes Nr. 785 - Oberrad, Am Spielpark Scheerwald den "Bauspielplatz Oberrad" rechtlich abzusichern.
Begründung: Am 16.10.1997 ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 875 - Oberrad, Am Spielpark Scheerwald gefällt worden. Die Bürgeranhörung fand am 07.11.1998 statt, die öffentliche Auslegung erfolgte vom 17.12.1997 bis zum 30.01.1998. Ein Satzungsbeschluss erfolgte nicht. Der Ortsbeirat erachtet es jedoch als sinnvoll und wichtig, die sich dort befindenden Freizeitgärten rechtlich abzusichern. Des Weiteren erachtet es der Ortsbeirat als wichtig, dass auch der "Bauspielplatz Oberrad" an seinem jetzigen Ort rechtlich abgesichert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2017OFOF 274/5Bebauungsplan Nr. 785 - Oberrad, Am Spielplatz Scheerwald hier: Inkrafttreten und Festschreibung des „Bauspielplatzes Oberrad“Ortsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 20. Januar 2017Sie sind hierOMOM 1170Bebauungsplan Nr. 785 - Oberrad, Am Spielpark Scheerwald hier: Inkrafttreten und Festschreibung des „Bauspielplatzes Oberrad“Direktanregung
- 31. März 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 659Bebauungsplan Nr. 785 - Oberrad, Am Spielpark Scheerwald hier: Inkrafttreten und Festschreiben des "Bauspielplatzes Oberrad"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats