Räumlichkeiten für berami e. V. und Kubi e. V.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1157 entstanden aus Vorlage: OF 146/3 vom 19.01.2017
Betreff: Räumlichkeiten für berami e. V. und Kubi e. V. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Nordend oder in den angrenzenden Stadteilen leer stehende oder im Eigentum der Stadt Frankfurt beziehungsweise städtischer Träger befindliche Immobilien gibt, die den Vereinen berami e. V. und Kubi e. V. zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden können. Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern über eine solche Nutzung einzuleiten.
Begründung: Die Vereine berami e. V. und Kubi e. V. bieten Migrantinnen und Migranten im Bereich Bildung und berufliche Qualifizierung Beratungs- und Bildungsmöglichkeiten. Beide Vereine leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Integration der Gesellschaft in unserer Stadt. Bislang waren die beiden Organisationen im Gebäude Burgstraße 106 in Bornheim untergebracht. Der Eigentümer hat die Mietverträge zum 31.05.2017 gekündigt, da das Gebäude kernsaniert und anschließend der Wohnnutzung zugeführt werden soll. Ohne entsprechende Räumlichkeiten können die beiden Vereine ihre erfolgreiche Integrationsarbeit nicht fortführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2017OFOF 146/3Räumlichkeiten für berami e. V. und Kubi e. V.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2017Sie sind hierOMOM 1157Räumlichkeiten für berami e. V. und Kubi e. V.Direktanregung
- 18. April 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 738Räumlichkeiten für berami e.V. und Kubi e.V.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats