Weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad, um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken. Dies ist notwendig, da die bestehende Infrastruktur nicht ausreicht und viele Kinder keinen Platz in den Einrichtungen finden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Regierungspräsidium Darmstadt, Referat 54.2 - Immissionsschutz zu kontaktieren zur Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie nachschulischen Betreuungsplätzen in Frankfurt-Oberrad.
Begründung
Der Stadtteil Oberrad ist in der Lärmschutzzone 2 eingestuft. Dies bedeutet, dass Neubauten in Oberrad grundsätzlich zulässig sind, aber mit Lärmschutzmaßnahmen ausgestattet werden müssen. In den letzten Jahren hat sich der Bedarf an Bildungseinrichtungen in Oberrad deutlich erhöht. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass viele junge Familien nach Oberrad gezogen sind, aber die Anzahl der Plätze in den Oberräder Kindergärten und Horteinrichtungen nicht mitgewachsen sind. Die bestehende Bildungsinfrastruktur in Oberrad ist nicht ausreichend, um den Bedarf der Familien im Stadtteil zu decken. Dies führt zu einer Überlastung der Einrichtungen und zu einer unzureichenden Betreuung der Kinder. Eine große Anzahl Kinder in Oberrad besuchen zur Zeit keinen Kindergarten, da die Eltern keinen Platz bekommen haben. Etliche Familien müssen ihre Kinder morgens bis in die Stadtmitte in einen Kindergarten bringen. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Bildungseinrichtungen in Oberrad ist daher erforderlich, um den Bedarf an Bildungs- und Betreuungsplätzen zu decken und eine angemessene Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Der Ortsbeirat 5 ist der Auffassung, dass die Auswirkungen des Fluglärms auf die Kinder in den Horten und Kindertageseinrichtungen durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen minimiert werden können. Der Ortsbeirat 5 beantragt daher, dass das Regierungspräsidium Darmstadt weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten und nachschulischen Betreuungsangeboten in Frankfurt-Oberrad schnellstens erteilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2024Sie sind hierOFOF 980/5Weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-OberradOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2024OMOM 5176Weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-OberradDirektanregung
- 13. Mai 2024STST 927Weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in FrankfurtOberradStellungnahme
- 22. Mai 2024OFOF 1150/5Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene baulichen Schutz-Standards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzOrtsbeiratsantrag · Linke
- 7. Juni 2024OAOA 468Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene bauliche Schutzstandards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzieAnregung
- 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1854Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene bauliche Schutzstandards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzieStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)