Kein störendes Gewerbe am Martinszehnten
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OBR-Fraktionsantrag vom 05.11.1993, OF 93 /15
Betreff: Kein störendes Gewerbe am Martinszehnten Antragstellende Fraktion: CDUHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.1993, M 178 Zuständige Ortsbeiräte: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. September 1993MM 178Am Martinszehnten hier: Voruntersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 BauGB für eine städtebauliche EntwicklungsmaßnahmeMagistratsvortrag
- 5. November 1993Sie sind hierOFOF 93/15Kein störendes Gewerbe am MartinszehntenOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung REP