Kein störendes Gewerbe am Martinszehnten Vortrag des Magistrats vom 17.09.1993, M 178
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OBR-Anregung vom 05.11.1993, OA 512 entstanden aus Vorlage: OBR-Fraktionsantrag vom 05.11.1993, OF 93 /15
Betreff: Kein störendes Gewerbe am Martinszehnten Vortrag des Magistrats vom 17.09.1993, M 178 Tenor: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Voruntersuchungen und der angeschlossenen Planungen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben am Martinszehnten durch planerische Vorgaben einer möglichen Ansiedlung von immissions- und emissionsintensiven Betrieben entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.1993, M 178
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. September 1993MM 178Am Martinszehnten hier: Voruntersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 BauGB für eine städtebauliche EntwicklungsmaßnahmeMagistratsvortrag
- 5. November 1993Sie sind hierOAOA 512Kein störendes Gewerbe am Martinszehnten Vortrag des Magistrats vom 17.09.1993, M 178Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD und GRÜNE gegen CDU (= Annahme) und REP (= Ablehnung) zu 5. SPD und GRÜNE gegen CDU (= Abs. 1 und 2 Annahme, Abs. 3 und 4 vereinfachtes Verfahren) und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD und GRÜNE gegen CDU (= Annahme) und REP (= Ablehnung) zu 5. SPD und GRÜNE gegen CDU (= Abs. 1 und 2 Annahme, Abs. 3 und 4 vereinfachtes Verfahren) und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD und GRÜNE gegen CDU (= Annahme) und REP (= Ablehnung) zu 5. SPD und GRÜNE gegen CDU (= Abs. 1 und 2 Annahme, Abs. 3 und 4 vereinfachtes Verfahren) und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD und GRÜNE gegen CDU (= Annahme) und REP (= Ablehnung) zu 5. SPD und GRÜNE gegen CDU (= Abs. 1 und 2 Annahme, Abs. 3 und 4 vereinfachtes Verfahren) und REP (= Annahme)