Dialog mit Eigentümer des ehemaligen Tibethaus/Backhaus! - Kein Verkauf des Grünstreifens in der Kaufunger Straße 4 durch die Stadt Frankfurt
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Kaufunger Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten und Grundschulbezirke in Bockenheim überprüfen17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Endlich zeitnaher Rückbau der Fahrradbügel gemäß Anregung OM 6908!17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Weitere Fragen zur Bockenheimer Grundschule an der Kaufunger Straße/Schloßstraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Kaufunger Straße per E-MailBegründung
Tibethaus/Backhaus! - Kein Verkauf des Grünstreifens in der Kaufunger Straße 4 durch die Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird aufgefordert, einem Verkauf des Grünstreifens auf Höhe der Kaufunger Straße 4 aus dem Eigentum der Stadt Frankfurt an den gegenwärtigen Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/ Backhauses auch künftig nicht zuzustimmen. 2. der Ortsvorsteher und der Magistrat werden aufgefordert, jeweils bzw. gemeinsam Gesprächseinladungen an den Eigentümer zu versenden, um mit ihm gemeinsam unter Beteiligung des Ortsbeirates zu erörtern, a) ob und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, u.a. der Bockenheimer Initiative Initiative Social Hub für das ehemalige Backhaus -mindestens zeitlich begrenzt- die Nutzung zu überlassen. Die Einladung soll mit der Bitte an den Eigentümer versehen sein, den Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zurückzuziehen. b) ob und unter welchen Voraussetzungen der Eigentümer von einem etwaigen Abrissvorhaben der bestehenden Gebäude in der Kaufunger Straße 4 (ehemaliges Tibethaus/ Backhaus) absehen kann. c) ob und unter welchen Voraussetzungen für den der Eigentümer die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum (erster oder zweiter Frankfurter Förderweg), eventuell auch für gemeinschaftliche Wohnformen, in der Kaufunger Straße 4 (ehemaliges Tibethaus/ Backhaus) in signifikanter Höhe (mindestens 60%) in Frage kommt. d) ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verkauf der Kaufunger Straße 4 und Friesengasse 13 an die Stadt Frankfurt für den Eigentümer in Frage kommt. Begründung: Das ehemalige Tibet/ und Backhaus ist zu einem Symbol für viele Bockenheimer geworden. Zum einen als ein bewahrungswürdiges Gebäude, das Teil eines des historisch weitergewachsenen alten Dorfkerns Bockenheims ist und das bislang von allen Stadtteil-Sanierungen (zuletzt in den 80er-Jahren) verschont wurde. Zum anderen nun als reines Veräußerungsobjekt eines vollkommen überhitzten Frankfurter Immobilienmarktes, wo viele Akteure weiterhin auf steigende Immobilien- und Mietpreise setzen und eben nicht die Interessen der Menschen im Stadtteil im Blick haben. Dies gefährdet den Frieden bei uns in Bockenheim. Dies wird in den letzten Wochen nicht zuletzt, aber auch nicht nur durch die insoweit friedliche (!) Besetzung des Backhauses deutlich. Wir haben leider festzustellen, dass die konkreten Möglichkeiten der direkten Einflussnahme auf den privaten Eigentümer durch die Stadt Frankfurt begrenzt sind. Daher ist ein Gesprächs- Dialogangebot an den privaten Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/ Backhauses zu richten, um in einem konstruktiven und offenen Dialog insbesondere mit den Vertretern des Ortsbeirates zu eröffnen, um dem Eigentümer die Interessen der Menschen im Stadtteil näher zu bringen.
Inhalt
Antrag vom 09.10.2019, OF 919/2
Betreff: Dialog mit Eigentümer des ehemaligen Tibethaus/Backhaus! - Kein Verkauf des Grünstreifens in der Kaufunger Straße 4 durch die Stadt Frankfurt
Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird aufgefordert, einem Verkauf des Grünstreifens auf Höhe der Kaufunger Straße 4 aus dem Eigentum der Stadt Frankfurt an den gegenwärtigen Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/ Backhauses auch künftig nicht zuzustimmen. 2. der Ortsvorsteher und der Magistrat werden aufgefordert, jeweils bzw. gemeinsam Gesprächseinladungen an den Eigentümer zu versenden, um mit ihm gemeinsam unter Beteiligung des Ortsbeirates zu erörtern, a) ob und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, u.a. der Bockenheimer Initiative Initiative Social Hub für das ehemalige Backhaus -mindestens zeitlich begrenzt- die Nutzung zu überlassen. Die Einladung soll mit der Bitte an den Eigentümer versehen sein, den Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zurückzuziehen. b) ob und unter welchen Voraussetzungen der Eigentümer von einem etwaigen Abrissvorhaben der bestehenden Gebäude in der Kaufunger Straße 4 (ehemaliges Tibethaus/ Backhaus) absehen kann. c) ob und unter welchen Voraussetzungen für den der Eigentümer die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum (erster oder zweiter Frankfurter Förderweg), eventuell auch für gemeinschaftliche Wohnformen, in der Kaufunger Straße 4 (ehemaliges Tibethaus/ Backhaus) in signifikanter Höhe (mindestens 60%) in Frage kommt. d) ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verkauf der Kaufunger Straße 4 und Friesengasse 13 an die Stadt Frankfurt für den Eigentümer in Frage kommt.
Begründung: Das ehemalige Tibet/ und Backhaus ist zu einem Symbol für viele Bockenheimer geworden. Zum einen als ein bewahrungswürdiges Gebäude, das Teil eines des historisch weitergewachsenen alten Dorfkerns Bockenheims ist und das bislang von allen Stadtteil-Sanierungen (zuletzt in den 80er-Jahren) verschont wurde. Zum anderen nun als reines Veräußerungsobjekt eines vollkommen überhitzten Frankfurter Immobilienmarktes, wo viele Akteure weiterhin auf steigende Immobilien- und Mietpreise setzen und eben nicht die Interessen der Menschen im Stadtteil im Blick haben. Dies gefährdet den Frieden bei uns in Bockenheim. Dies wird in den letzten Wochen nicht zuletzt, aber auch nicht nur durch die insoweit friedliche (!) Besetzung des Backhauses deutlich. Wir haben leider festzustellen, dass die konkreten Möglichkeiten der direkten Einflussnahme auf den privaten Eigentümer durch die Stadt Frankfurt begrenzt sind. Daher ist ein Gesprächs- Dialogangebot an den privaten Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/ Backhauses zu richten, um in einem konstruktiven und offenen Dialog insbesondere mit den Vertretern des Ortsbeirates zu eröffnen, um dem Eigentümer die Interessen der Menschen im Stadtteil näher zu bringen.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2019Sie sind hierOFOF 919/2Dialog mit Eigentümer des ehemaligen Tibethaus/Backhaus! - Kein Verkauf des Grünstreifens in der Kaufunger Straße 4 durch die Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. November 2019OMOM 5386Dialog mit Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/Backhauses!Direktanregung
- 30. März 2020Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 626Dialog mit Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/Backhauses!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: 1 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE