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Dialog mit Eigentümer des ehemaligen Tibethaus/Backhaus! - Kein Verkauf des Grünstreifens in der Kaufunger Straße 4 durch die Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: OFSPD
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
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Begründung

Tibethaus/Backhaus! - Kein Verkauf des Grünstreifens in der Kaufunger Straße 4 durch die Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird aufgefordert, einem Verkauf des Grünstreifens auf Höhe der Kaufunger Straße 4 aus dem Eigentum der Stadt Frankfurt an den gegenwärtigen Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/ Backhauses auch künftig nicht zuzustimmen. 2. der Ortsvorsteher und der Magistrat werden aufgefordert, jeweils bzw. gemeinsam Gesprächseinladungen an den Eigentümer zu versenden, um mit ihm gemeinsam unter Beteiligung des Ortsbeirates zu erörtern, a) ob und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, u.a. der Bockenheimer Initiative Initiative Social Hub für das ehemalige Backhaus -mindestens zeitlich begrenzt- die Nutzung zu überlassen. Die Einladung soll mit der Bitte an den Eigentümer versehen sein, den Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zurückzuziehen. b) ob und unter welchen Voraussetzungen der Eigentümer von einem etwaigen Abrissvorhaben der bestehenden Gebäude in der Kaufunger Straße 4 (ehemaliges Tibethaus/ Backhaus) absehen kann. c) ob und unter welchen Voraussetzungen für den der Eigentümer die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum (erster oder zweiter Frankfurter Förderweg), eventuell auch für gemeinschaftliche Wohnformen, in der Kaufunger Straße 4 (ehemaliges Tibethaus/ Backhaus) in signifikanter Höhe (mindestens 60%) in Frage kommt. d) ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verkauf der Kaufunger Straße 4 und Friesengasse 13 an die Stadt Frankfurt für den Eigentümer in Frage kommt. Begründung: Das ehemalige Tibet/ und Backhaus ist zu einem Symbol für viele Bockenheimer geworden. Zum einen als ein bewahrungswürdiges Gebäude, das Teil eines des historisch weitergewachsenen alten Dorfkerns Bockenheims ist und das bislang von allen Stadtteil-Sanierungen (zuletzt in den 80er-Jahren) verschont wurde. Zum anderen nun als reines Veräußerungsobjekt eines vollkommen überhitzten Frankfurter Immobilienmarktes, wo viele Akteure weiterhin auf steigende Immobilien- und Mietpreise setzen und eben nicht die Interessen der Menschen im Stadtteil im Blick haben. Dies gefährdet den Frieden bei uns in Bockenheim. Dies wird in den letzten Wochen nicht zuletzt, aber auch nicht nur durch die insoweit friedliche (!) Besetzung des Backhauses deutlich. Wir haben leider festzustellen, dass die konkreten Möglichkeiten der direkten Einflussnahme auf den privaten Eigentümer durch die Stadt Frankfurt begrenzt sind. Daher ist ein Gesprächs- Dialogangebot an den privaten Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/ Backhauses zu richten, um in einem konstruktiven und offenen Dialog insbesondere mit den Vertretern des Ortsbeirates zu eröffnen, um dem Eigentümer die Interessen der Menschen im Stadtteil näher zu bringen.

Inhalt

Antrag vom 09.10.2019, OF 919/2

Betreff: Dialog mit Eigentümer des ehemaligen Tibethaus/Backhaus! - Kein Verkauf des Grünstreifens in der Kaufunger Straße 4 durch die Stadt Frankfurt

Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird aufgefordert, einem Verkauf des Grünstreifens auf Höhe der Kaufunger Straße 4 aus dem Eigentum der Stadt Frankfurt an den gegenwärtigen Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/ Backhauses auch künftig nicht zuzustimmen. 2. der Ortsvorsteher und der Magistrat werden aufgefordert, jeweils bzw. gemeinsam Gesprächseinladungen an den Eigentümer zu versenden, um mit ihm gemeinsam unter Beteiligung des Ortsbeirates zu erörtern, a) ob und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, u.a. der Bockenheimer Initiative Initiative Social Hub für das ehemalige Backhaus -mindestens zeitlich begrenzt- die Nutzung zu überlassen. Die Einladung soll mit der Bitte an den Eigentümer versehen sein, den Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zurückzuziehen. b) ob und unter welchen Voraussetzungen der Eigentümer von einem etwaigen Abrissvorhaben der bestehenden Gebäude in der Kaufunger Straße 4 (ehemaliges Tibethaus/ Backhaus) absehen kann. c) ob und unter welchen Voraussetzungen für den der Eigentümer die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum (erster oder zweiter Frankfurter Förderweg), eventuell auch für gemeinschaftliche Wohnformen, in der Kaufunger Straße 4 (ehemaliges Tibethaus/ Backhaus) in signifikanter Höhe (mindestens 60%) in Frage kommt. d) ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verkauf der Kaufunger Straße 4 und Friesengasse 13 an die Stadt Frankfurt für den Eigentümer in Frage kommt.

Begründung: Das ehemalige Tibet/ und Backhaus ist zu einem Symbol für viele Bockenheimer geworden. Zum einen als ein bewahrungswürdiges Gebäude, das Teil eines des historisch weitergewachsenen alten Dorfkerns Bockenheims ist und das bislang von allen Stadtteil-Sanierungen (zuletzt in den 80er-Jahren) verschont wurde. Zum anderen nun als reines Veräußerungsobjekt eines vollkommen überhitzten Frankfurter Immobilienmarktes, wo viele Akteure weiterhin auf steigende Immobilien- und Mietpreise setzen und eben nicht die Interessen der Menschen im Stadtteil im Blick haben. Dies gefährdet den Frieden bei uns in Bockenheim. Dies wird in den letzten Wochen nicht zuletzt, aber auch nicht nur durch die insoweit friedliche (!) Besetzung des Backhauses deutlich. Wir haben leider festzustellen, dass die konkreten Möglichkeiten der direkten Einflussnahme auf den privaten Eigentümer durch die Stadt Frankfurt begrenzt sind. Daher ist ein Gesprächs- Dialogangebot an den privaten Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/ Backhauses zu richten, um in einem konstruktiven und offenen Dialog insbesondere mit den Vertretern des Ortsbeirates zu eröffnen, um dem Eigentümer die Interessen der Menschen im Stadtteil näher zu bringen.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Oktober 2019Sie sind hier
    OFOF 919/2Dialog mit Eigentümer des ehemaligen Tibethaus/Backhaus! - Kein Verkauf des Grünstreifens in der Kaufunger Straße 4 durch die Stadt Frankfurt
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 11. November 2019OMOM 5386Dialog mit Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/Backhauses!Direktanregung
  3. 30. März 2020Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 626Dialog mit Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/Backhauses!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO II, TOP 3
Beraten
Die Vorlage OF 919/2 wird bis zur (außerordentlichen) Sitzung am 11.11.2019 zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 36 · 11.11.2019
TO I, TOP 3
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5386 2019 Die Vorlage OF 919/2 wird in der geänderten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu Ziffer 1)
Zustimmung:
1 CDUSPDGrüneLinkePiraten
Ablehnung:
1 CDUFDP
Enthaltung:
2 CDU
zu Ziffer 2)
Enthaltung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffer 1.: 1 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Mitdiskutieren

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