Schwanheim: Barrierefreiheit
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Barrierefreiheit im Wilhelm-Kobelt-Haus für den Bereich der Ehrenbeamten zu gewährleisten. Dies ist notwendig, um den Zugang für Personen mit Gehhilfen oder Rollstühlen zu verbessern. Der Ortsbeirat unterstützt diesen Vorschlag einstimmig.
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Thema Senioren verfolgenAntrag
Der VdK Hessen/Thüringen, Ortsverband Ffm-Schwanhein wendet sich mit folgendem Anliegen an den Ortsbeirat:
In den vergangenen Jahren wurde das Wilhelm-Kobelt-Haus mehrmals mit Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten bedacht. Es wurde im Bereich Heimat- und Geschichtsverein, der sich im vorderen Teil befindet, sogar mit einem Aufzug ausgestattet (dieser ist Barrierefrei zu erreichen), was sehr lobenswert ist. Im hinteren Bereich des Gebäudes, in dem sich die Räumlichkeiten der "Ehrenbeamten" (Sozialbezirksvorsteher, Ortsgericht, Schutzmann vor Ort und VdK-Schwanheim) befinden, ist es für Besucher nur möglich, über eine Treppe vor dem Eingang (ohne Handlauf), sowie über eine Treppe im Gebäude in die
- Etage zu gelangen. Somit ist es für Personen die auf Gehhilfe bzw. Rollstuhl angewiesen sind, nicht möglich oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten, in die
- Etage zu den Sprechstunden zu gelangen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat möge die Barrierefreiheit im Wilhelm-Kobelt-Haus auch im Bereich "Ehrenbeamte" ermöglichen.
Begründung
Der Ortsbeirat unterstützt das Anliegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2023Sie sind hierOFOF 917/6Schwanheim: Barrierefreiheit Wilhelm-Kobelt-HausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2024OMOM 4951Schwanheim: Barrierefreiheit Wilhelm-Kobelt-HausDirektanregung
- 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 913Schwanheim: Barrierefreiheit Wilhelm-Kobelt-HausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme