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„Caspari“-Gelände“, Peter-Henlein-Straße 10 und Flurstücke 787 - 804 zu: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4903

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

804 zu: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4903 Vorgang: OM 4903/19 Dem Ortsbeirat liegen nunmehr weitere Schreiben einer Reihe von Bürgern vor, die sich unter anderem mit dem künftigen Zugang des neuen Baugebiets beschäftigen. Dazu gehören Informationswünsche der benachbarten Bürger an die Behörden (Bau- und Grundbuchamt). Unter diesen befanden sich Bürger, deren Grundstücke nur durch einen Fußweg vom Caspari Gelände getrennt sind. Neben den Schreiben von Bürgern an den Ortsbeirat, haben einige selbst Kontakt zu den o.a. Behörden gesucht, um den Namen des Eigentümers zu erfahren. Sie wollten Ihre Fragen direkt mit ihm klären. Die Standardantwort der Behörden lautete nach Angaben der betroffenen Bürger: "Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da sie unter den Datenschutz fällt, oder das Grundstück befindet sich im Besitz einer Gesellschaft im EU-Ausland."

Verknüpfte Vorlagen