Haushalt 2019 Unterliederbach: Neubau der Walter-Kolb-Schule
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Unterliederbach: Neubau der Walter-Kolb-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, ausreichend Mittel für den Neubau der Walter-Kolb-Schule in Unterliederbach in den Haushalt einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Eine Sanierung der Walter-Kolb-Schule ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Der Ortsbeirat bittet daher die Stadtverordnetenversammlung genug Mittel für einen Neubau der für den Stadtteil wichtigen Grund- und weiterführenden Schule in den Haushalt einzustellen.
Inhalt
Antrag vom 12.11.2018, OF 841/6
Betreff: Haushalt 2019 Unterliederbach: Neubau der Walter-Kolb-Schule
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, ausreichend Mittel für den Neubau der Walter-Kolb-Schule in Unterliederbach in den Haushalt einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet.
Begründung: Eine Sanierung der Walter-Kolb-Schule ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Der Ortsbeirat bittet daher die Stadtverordnetenversammlung genug Mittel für einen Neubau der für den Stadtteil wichtigen Grund- und weiterführenden Schule in den Haushalt einzustellen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2018Sie sind hierOFOF 841/6Haushalt 2019 Unterliederbach: Neubau der Walter-Kolb-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Dezember 2018EAEA 334Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Unterliederbach: Neubau der Walter-Kolb-SchuleEtatanregung
- 15. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 296 WochenSTST 1384Unterliederbach: Neubau der Walter-Kolb-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme