Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten
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Am Hasensprung — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Konzept gegen wiederkehrende illegale Sperrmüllablagerungen im Bereich der Straßenecke Am Hasensprung 131 / Ecke An der Wellenburg21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Kalbächer Bachgärten nutzbar halten19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherere Querung der Käthe-Kruse-Straße für Schülerinnen und Schüler11.04.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Am Hasensprung per E-MailBegründung
Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden.
Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 26.09.2016, OF 83/12
Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot von mindestens 5m Länge einzurichten.
Begründung: Nach der Straßenverkehrsordnung ("StVO") ist es zulässig unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen an Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um dem aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf Ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2016Sie sind hierOFOF 83/12Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichtenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Oktober 2016OMOM 718Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des BürgersteigsDirektanregung
- 25. November 2016Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1618Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des BürgersteigsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme