Parken vor den Sportplätzen in der Wilhelm-Epstein-Straße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Regelung der Parkplätze an den Sportplätzen in der Wilhelm-Epstein-Straße, um das Parken von LKW und anderen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zu verbieten. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass ausreichend Parkplätze für die Besucher der Sportanlage zur Verfügung stehen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Wilhelm-Epstein-Straße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Fahrradbügel in der Wilhelm-Epstein-Straße vor dem neuen MakkabiCampus24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Standort für zwei Fußballtore für den Spielplatz im grünen Ypsilon prüfen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Wilhelm-Epstein-Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat aufgefordert, die Parkplätze entlang der Sportplätze, also in Fahrtrichtung Markuskrankenhaus, durch entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung mit dem Zusatzschild "Parken nur für Pkw mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen" zu versehen.
Begründung
Die Parkplätze entlang der Sportplätze werden vermehrt als dauerhafter Abstellplatz für LKW sowie deren Auflieger genutzt; zuletzt stand über längere Zeit sogar ein Boot auf den Parkplätzen vor der TuS Makkabi Sportanlage. Diese Parkplätze fehlen in der Folge den Besuchern der Sportanlage.
Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2026Sie sind hierOFOF 77/9Parken vor den Sportplätzen in der Wilhelm-Epstein-StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. August 2026OMOM 536Parken vor den Sportplätzen in der Wilhelm-Epstein-StraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme