Frankfurt macht Schule . im Westend (I) - Das .Charles-Darwin-Gymnasium.
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Westend (I) - Das "Charles-Darwin-Gymnasium" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die sich im Eigentum des Landes Hessen befindliche, ungenutzte Liegenschaft "BioCampus Bockenheim" (Siesmayerstraße 70) in eine Schule mit folgenden Charakteristika umzuwandeln:
- Gymnasium G9 (mit Möglichkeit des vorzeitigen Abiturs (fakultatives G8);
- Nennkapazität: 1200 SchülerInnen
- Schwerpunkt Naturwissenschaften/Life Sciences;
- Bilingualer Unterricht Deutsch/Englisch, Japanisch als primäre zweite Fremdsprache. Das denkmalgeschützte Kramer-Ensemble ist zu erhalten; Ergänzungsbauten sind stilvoll zu integrieren. Der Finanzierungsbedarf von € 22 Mio. ist über den Sonderetat "Aktionsplan Schule" gedeckt; inkludiert sind hierbei die notwendigen Mittel zu einem Enteignungsverfahren gegenüber dem Land Hessen. Begründung: Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die Örtlichkeit eine der am besten geeignetsten Standorte für eine neu zu errichtende Schule darstellt, die in Frankfurt zu finden ist. Eine entsprechende Nutzungsmöglichkeit wird allerdings durch die Blockadehaltung des Landes Hessen mit seinen überzogenen Verwertungsinteressen seit Jahren verhindert.
Inhalt
Antrag vom 18.05.2015, OF 690/2
Betreff: Frankfurt macht Schule . . im Westend (I) - Das "Charles-Darwin-Gymnasium" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die sich im Eigentum des Landes Hessen befindliche, ungenutzte Liegenschaft "BioCampus Bockenheim" (Siesmayerstraße 70) in eine Schule mit folgenden Charakteristika umzuwandeln:
- Gymnasium G9 (mit Möglichkeit des vorzeitigen Abiturs (fakultatives G8);
- Nennkapazität: 1200 SchülerInnen
- Schwerpunkt Naturwissenschaften/Life Sciences;
- Bilingualer Unterricht Deutsch/Englisch, Japanisch als primäre zweite Fremdsprache. Das denkmalgeschützte Kramer-Ensemble ist zu erhalten; Ergänzungsbauten sind stilvoll zu integrieren. Der Finanzierungsbedarf von € 22 Mio. ist über den Sonderetat "Aktionsplan Schule" gedeckt; inkludiert sind hierbei die notwendigen Mittel zu einem Enteignungsverfahren gegenüber dem Land Hessen.
Begründung: Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die Örtlichkeit eine der am besten geeignetsten Standorte für eine neu zu errichtende Schule darstellt, die in Frankfurt zu finden ist. Eine entsprechende Nutzungsmöglichkeit wird allerdings durch die Blockadehaltung des Landes Hessen mit seinen überzogenen Verwertungsinteressen seit Jahren verhindert.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 18. Mai 2015OAOA 631Frankfurt macht Schule ... im Westend - das „Charles-Darwin-Gymnasium“Anregung
- 18. Mai 2015Sie sind hierOFOF 690/2Frankfurt macht Schule . im Westend (I) - Das .Charles-Darwin-Gymnasium.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Juni 2015OFOF 719/2Frankfurt macht Schule ... im Westend - Standortvorteile eines .Charles-Darwin-Gymnasiums" im WestendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. August 2015OFOF 731/2Frankfurt macht Schule . im Westend (IV) - Projektstudie zu einem .Charles-Darwin-Gymnasium.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. September 2015OMOM 4389Frankfurt macht Schule ... im Westend - Standortvorteile eines „Charles-Darwin-Gymnasiums" im WestendDirektanregung
- 7. Dezember 2015BB 429Frankfurt macht Schule ... im Westend - das „Charles-Darwin-Gymnasium“Magistratsbericht
- 11. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1756Frankfurt macht Schule....im Westend - Standortvorteile eines "Charles-Darwin-Gymnasiums" im WestendStellungnahme
- 19. November 2018OFOF 718/2Haushalt 2019 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Frankfurt macht Schule... mit der Machbarkeitsstudie „Charles-Darwin-Gymnasium“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)