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Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen

Vorlagentyp: OFSPD
32 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

und Bewohner nutzen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die im Ortsbezirk 2 gültigen Milieuschutzsatzungen werden konsequent zum Schutz der ansässigen Bevölkerung genutzt. Dies schließt die Nutzung des Vorkaufsrechts bzw. die Erzwingung von Abwendungsvereinbarungen ein. Dies gilt auch für mögliche rechtliche Zweifelsfälle
  2. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen personellen Kapazitäten für die Umsetzung der Milieuschutzsatzungen zur Verfügung stehen.
  3. Der Magistrat stellt sicher, dass die organisatorischen Abläufe für die Ausübung der Milieuschutzsatzung so gestaltet werden, dass keine Reibungsverluste zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten entstehen.
  4. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Ausübung von Vorkaufsrechten bereitstehen.
  5. Der Magistrat stellt sicher, dass für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen die notwenigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Begründung: Milieuschutzsatzungen sind kein Allheilmittel - insbesondere so lange das Land Hessen nicht den Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wieder einführt, aber für viele Mieterinnen und Mieter ist dieses Instrument derzeit die einzige Möglichkeit der Finanzmacht der Investoren etwas entgegenzusetzen. Leider werden auch bestehende Milieuschutzsatzungen in Frankfurt bislang nicht konsequent zum Schutz der Bevölkerung angewendet. Dies hat der Fall der Adalbertstraße 11 leider erneut deutlich gemacht. Hier hätte die Stadt Frankfurt die Möglichkeit gehabt das Vorkaufsrecht auszuüben oder zumindest eine Abwendungserklärung zu erzwingen. Während das Stadtplanungsamt und Bauaufsicht die Ausübung des Vorkaufsrechts empfohlen haben, wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts durch Amt für Bauen und Immobilien abgelehnt. Es drängt sich die Vermutung auf, dass die derzeitigen organisatorischen Strukturen für das komplexe Thema der Nutzung von Vorkaufrechten im Rahmen der Milieuschutzsatzungen nicht optimal sind. Zudem scheint es so zu sein, als ob in den beteiligten Dezernaten unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung der Milieuschutzsatzungen bestehen. Dieses Problem sollte seitens des Magistrats im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger dringend gelöst werden.

Inhalt

Antrag vom 09.11.2018, OF 689/2

Betreff: Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die im Ortsbezirk 2 gültigen Milieuschutzsatzungen werden konsequent zum Schutz der ansässigen Bevölkerung genutzt. Dies schließt die Nutzung des Vorkaufsrechts bzw. die Erzwingung von Abwendungsvereinbarungen ein. Dies gilt auch für mögliche rechtliche Zweifelsfälle
  2. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen personellen Kapazitäten für die Umsetzung der Milieuschutzsatzungen zur Verfügung stehen.
  3. Der Magistrat stellt sicher, dass die organisatorischen Abläufe für die Ausübung der Milieuschutzsatzung so gestaltet werden, dass keine Reibungsverluste zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten entstehen.
  4. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Ausübung von Vorkaufsrechten bereitstehen.
  5. Der Magistrat stellt sicher, dass für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen die notwenigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Begründung: Milieuschutzsatzungen sind kein Allheilmittel - insbesondere so lange das Land Hessen nicht den Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wieder einführt, aber für viele Mieterinnen und Mieter ist dieses Instrument derzeit die einzige Möglichkeit der Finanzmacht der Investoren etwas entgegenzusetzen. Leider werden auch bestehende Milieuschutzsatzungen in Frankfurt bislang nicht konsequent zum Schutz der Bevölkerung angewendet. Dies hat der Fall der Adalbertstraße 11 leider erneut deutlich gemacht. Hier hätte die Stadt Frankfurt die Möglichkeit gehabt das Vorkaufsrecht auszuüben oder zumindest eine Abwendungserklärung zu erzwingen. Während das Stadtplanungsamt und Bauaufsicht die Ausübung des Vorkaufsrechts empfohlen haben, wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts durch Amt für Bauen und Immobilien abgelehnt. Es drängt sich die Vermutung auf, dass die derzeitigen organisatorischen Strukturen für das komplexe Thema der Nutzung von Vorkaufrechten im Rahmen der Milieuschutzsatzungen nicht optimal sind. Zudem scheint es so zu sein, als ob in den beteiligten Dezernaten unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung der Milieuschutzsatzungen bestehen. Dieses Problem sollte seitens des Magistrats im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger dringend gelöst werden.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 9. November 2018Sie sind hier
    OFOF 689/2Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. November 2018OAOA 335Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzenAnregung
  3. 24. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1174Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzenStellungnahme
  4. 11. Oktober 2019OFOF 928/2Auskunft des Magistrat zu städtischem Vorkaufsrecht und Abwendungserklärungen in städtischen ParlamentenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 27 · 26.11.2018
TO I, TOP 19
Angenommen
Anregung OA 335 2018 Die Vorlage OF 689/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFPiraten
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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