FFR - Erstes Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Bericht B 496 des Magistrats wird mit den Worten eingeleitet: „Ohne Vorgang“, stellt also bloß das Papier eines anderen Gremiums dar und enthält keinerlei Hinweise darauf, was der Magistrat in „eigener Sache“ und damit in eigener Verantwortung zu tun gedenkt. Das lässt leider auf ein unterentwickeltes Verantwortungsbewusstsein der Frankfurter Stadtverwaltung schließen. Dieser Eindruck wird durch Pressemeldungen verstärkt. So wird die zuständige Umweltdezernentin Dr. Rottmann in der Frankfurter Rundschau vom 28./29.8.2010 (s. Seite 2, Auszug aus einem „Stadtgespräch“) mit den Worten zitiert: „Lärm steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem Umweltschutz“, es sei ein „Thema nur für uns selbst“. Möglicherweise wurde die Stadträtin falsch zitiert, ansonsten ergibt ihre Aussage keinerlei Sinn, im Gegenteil, es ist eine völlig unverständliche und keineswegs zielführende Behauptung. Ähnlich erklärungsbedürftig ist auch ihr Hinweis, dass die Frankfurter mit dem Flughafenausbau „nun durch sind“. Das kann aus vielerlei Gründen nicht zutreffen. Erstens behandeln die Gerichte noch eine Reihe von Klagen, sowohl im Planfeststellungsprozess als auch gegen Flugrouten. Soll mit der Magistratsmeinung Einfluss auf diese Verfahren genommen werden? Zweitens werden die Themen „Lärm“ und „Luftqualität“ im Zusammenhang mit dem bestehenden Flughafen und erst recht mit dem ausgebauten ganz erheblich an Bedeutung gewinnen, weil entsprechende EU-Richtlinien ein Handeln der zuständigen Behörden erforderlich machen. Diese Thematik ist also keinesfalls „durch“, sie fängt im Gegenteil mit dem Ausbau erst richtig an. Die erbetene erweiterte Berichterstattung ist daher nicht nur zielführend, sondern im Interesse der erheblich betroffenen Bevölkerung auch notwendig.
Inhalt
Antrag vom 04.09.2010, OF 665/16
Betreff:
FFR - Erstes Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Bericht B 496 vom 9.8.2010 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen,
die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern,
den Bericht zu ergänzen, und zwar
"welche mittel- und langfristigen Perspektiven zur Lärmreduzierung“ (s. letzte Seite, letzter Absatz) der Magistrat der Stadt Frankfurt weiterverfolgt und wer dafür zuständig ist, "die Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit“ zu untersuchen und wann in beiden Fällen mit Ergebnissen gerechnet werden kann,
in dem erweiterten Bericht dazu Stellung zu nehmen, ob durch die in dem Bericht B 496 vorgetragene Entwicklung die bisherige Forderung des Magistrats hinfällig geworden ist oder aufrecht erhalten wird, die in dem Bericht B 61 vom 30.01.2006 und in mehreren Nachfolgeberichten enthalten ist und wie folgt lautet: " …3. Verlegung der Abflugroute 07-N (lang) nach Osten und Optimierung“.
Begründung:
Der Bericht B 496 des Magistrats wird mit den Worten eingeleitet: "Ohne Vorgang“, stellt also bloß das Papier eines anderen Gremiums dar und enthält keinerlei Hinweise darauf, was der Magistrat in "eigener Sache“ und damit in eigener Verantwortung zu tun gedenkt. Das lässt leider auf ein unterentwickeltes Verantwortungsbewusstsein der Frankfurter Stadtverwaltung schließen. Dieser Eindruck wird durch Pressemeldungen verstärkt. So wird die zuständige Umweltdezernentin Dr. Rottmann in der Frankfurter Rundschau vom 28./29.8.2010 (s. Seite 2, Auszug aus einem "Stadtgespräch“) mit den Worten zitiert: "Lärm steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem Umweltschutz“, es sei ein "Thema nur für uns selbst“. Möglicherweise wurde die Stadträtin falsch zitiert, ansonsten ergibt ihre Aussage keinerlei Sinn, im Gegenteil, es ist eine völlig unverständliche und keineswegs zielführende Behauptung. Ähnlich erklärungsbedürftig ist auch ihr Hinweis, dass die Frankfurter mit dem Flughafenausbau "nun durch sind“. Das kann aus vielerlei Gründen nicht zutreffen. Erstens behandeln die Gerichte noch eine Reihe von Klagen, sowohl im Planfeststellungsprozess als auch gegen Flugrouten. Soll mit der Magistratsmeinung Einfluss auf diese Verfahren genommen werden? Zweitens werden die Themen "Lärm“ und "Luftqualität“ im Zusammenhang mit dem bestehenden Flughafen und erst recht mit dem ausgebauten ganz erheblich an Bedeutung gewinnen, weil entsprechende EU-Richtlinien ein Handeln der zuständigen Behörden erforderlich machen. Diese Thematik ist also keinesfalls "durch“, sie fängt im Gegenteil mit dem Ausbau erst richtig an. Die erbetene erweiterte Berichterstattung ist daher nicht nur zielführend, sondern im Interesse der erheblich betroffenen Bevölkerung auch notwendig.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2010, B 496 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
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- 4. September 2010Sie sind hierOFOF 665/16FFR - Erstes Maßnahmenpaket Aktiver SchallschutzOrtsbeiratsantrag · fwf
- 14. September 2010OAOA 1197Forum Flughafen und Region - Erstes Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz Bericht des Magistrats vom 09.08.2010, B 496Anregung
- 27. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 203Forum Flughafen und Region: Erstes Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz am Flughafen Frankfurt/MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und SPD