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Produktgruppe: 21 Kultur, Freizeit und Sport Kauf des Parkplatzgrundstückes vor der städtischen Sportanlage im Bottenhorner Weg (Rödelheim)

Vorlagentyp: OFCDU
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Kauf des Parkplatzgrundstückes vor der städtischen Sportanlage im Bottenhorner Weg (Rödelheim) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, ausreichende Haushaltsmittel einzustellen, um im Rahmen des Vermögenshausalts der Stadt Frankfurt das Parkplatzgrundstück vor der städtischen Sportanlage im Bottenhorner Weg zu kaufen und die Fläche als Parkplatz ordentlich herzurichten. Die Parkplatzfläche soll den Nutzern der Sportanlage, insbesondere dem

  1. Rödelheimer FC, zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Der
  2. Rödelheim FC 02 sowie die Gastvereine und Besucher von dort stattfindenden Fußballturnieren nutzen z.Zt. das gepachtete Grundstück direkt am Sportplatz als Parkplatz (Gemarkung Rödelheim, Flur 46, Flurstück 43/3, ca. 80 m x 3 m ). Dies ist die einzige Möglichkeit für Spieler, Trainer und Besucher, ihre Fahrzeuge während der Spielzeiten abzustellen. Andere Abstellmöglichkeiten gibt es nicht, da in der Nachbarschaft die Parkplatzkapazitäten erschöpft sind. Der Parkplatz ist in der derzeitigen Form weder in technischer Hinsicht, noch unter Umweltgesichtspunkten weiterhin verantwortlich nutzbar. Die Fahrbahndecke besteht aus tiefen Schlaglöchern. Außerdem gibt es keinen Grundwasserschutz gegen auslaufendes Öl bzw. anderer chemischer Flüssigkeiten. Der Pächter (derzeit der
  3. Rödelheimer FC) kann und darf diese Fläche auch nicht als Parkplatz ausbauen. Außerdem könnte der Verein den dann erforderlichen Pachtzins nicht bezahlen. Es ist dem Grundstückseigentümer hoch anzurechnen, dass er dem Verein seit vielen Jahrzehnten diesen Platz für einen relativ geringen Pachtzins überlassen hat. Aus den genannten Gründen ist hierfür jetzt eine Grenze erreicht. Dies zeigt der Pächter mit einem neuen Pachtvertragsangebot an, der zum 01.01.2010 abgeschlossen werden soll, und der eine vom
  4. Rödelheimer FC nicht mehr zu erbringende Pachtsteigerung beinhaltet. Da der
  5. Rödelheim FC 02 besonders in der Spielsaison während der Sonntagsspiele viele Besucher von außerhalb hat (ca. 60 Fahrzeuge im Schnitt) und durch den öffentlichen Nahverkehr nur sehr schlecht zu erreichen ist, muss ein Parkplatz an der städtischen Sportanlage vorgehalten werden. Hinzu kommen die trainingsstarken Zeiten Montag, Dienstag und Donnerstag (ca. 30-40 Fahrzeuge). Ohne Parkplatz wäre ein Spielbetrieb nicht möglich, der Spielbetrieb müsste eingestellt werden. Abgesehen von der anerkannt guten und für den Stadtteil Rödelheim wichtigen Jugendarbeit mit ca. 240 Jugendlichen, die der Verein dort leistet, wären alle Investitionen in den Sportplatz und das neue Merkzweckgebäude, die erst vor kurzem dort von der Stadt getätigt wurden sind, hinfällig.

Inhalt

Antrag vom 02.01.2010, OF 660/7

Betreff: Produktgruppe: 21 Kultur, Freizeit und Sport Kauf des Parkplatzgrundstückes vor der städtischen Sportanlage im Bottenhorner Weg (Rödelheim)

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, ausreichende Haushaltsmittel einzustellen, um im Rahmen des Vermögenshausalts der Stadt Frankfurt das Parkplatzgrundstück vor der städtischen Sportanlage im Bottenhorner Weg zu kaufen und die Fläche als Parkplatz ordentlich herzurichten. Die Parkplatzfläche soll den Nutzern der Sportanlage, insbesondere dem

  1. Rödelheimer FC, zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Der
  2. Rödelheim FC 02 sowie die Gastvereine und Besucher von dort stattfindenden Fußballturnieren nutzen z.Zt. das gepachtete Grundstück direkt am Sportplatz als Parkplatz (Gemarkung Rödelheim, Flur 46, Flurstück 43/3, ca. 80 m x 3 m ). Dies ist die einzige Möglichkeit für Spieler, Trainer und Besucher, ihre Fahrzeuge während der Spielzeiten abzustellen. Andere Abstellmöglichkeiten gibt es nicht, da in der Nachbarschaft die Parkplatzkapazitäten erschöpft sind. Der Parkplatz ist in der derzeitigen Form weder in technischer Hinsicht, noch unter Umweltgesichtspunkten weiterhin verantwortlich nutzbar. Die Fahrbahndecke besteht aus tiefen Schlaglöchern. Außerdem gibt es keinen Grundwasserschutz gegen auslaufendes Öl bzw. anderer chemischer Flüssigkeiten. Der Pächter (derzeit der
  3. Rödelheimer FC) kann und darf diese Fläche auch nicht als Parkplatz ausbauen. Außerdem könnte der Verein den dann erforderlichen Pachtzins nicht bezahlen. Es ist dem Grundstückseigentümer hoch anzurechnen, dass er dem Verein seit vielen Jahrzehnten diesen Platz für einen relativ geringen Pachtzins überlassen hat. Aus den genannten Gründen ist hierfür jetzt eine Grenze erreicht. Dies zeigt der Pächter mit einem neuen Pachtvertragsangebot an, der zum 01.01.2010 abgeschlossen werden soll, und der eine vom
  4. Rödelheimer FC nicht mehr zu erbringende Pachtsteigerung beinhaltet. Da der
  5. Rödelheim FC 02 besonders in der Spielsaison während der Sonntagsspiele viele Besucher von außerhalb hat (ca. 60 Fahrzeuge im Schnitt) und durch den öffentlichen Nahverkehr nur sehr schlecht zu erreichen ist, muss ein Parkplatz an der städtischen Sportanlage vorgehalten werden. Hinzu kommen die trainingsstarken Zeiten Montag, Dienstag und Donnerstag (ca. 30-40 Fahrzeuge). Ohne Parkplatz wäre ein Spielbetrieb nicht möglich, der Spielbetrieb müsste eingestellt werden. Abgesehen von der anerkannt guten und für den Stadtteil Rödelheim wichtigen Jugendarbeit mit ca. 240 Jugendlichen, die der Verein dort leistet, wären alle Investitionen in den Sportplatz und das neue Merkzweckgebäude, die erst vor kurzem dort von der Stadt getätigt wurden sind, hinfällig.Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Januar 2010Sie sind hier
    OFOF 660/7Produktgruppe: 21 Kultur, Freizeit und Sport Kauf des Parkplatzgrundstückes vor der städtischen Sportanlage im Bottenhorner Weg (Rödelheim)
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 12. Januar 2010EAEA 21Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kauf des Parkplatzgrundstückes vor der städtischen Sportanlage im Bottenhorner Weg (Rödelheim)Etatanregung
  3. 25. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 25 WochenBB 424Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kauf des Parkplatzgrundstückes vor der städtischen Sportanlage im Bottenhorner Weg (Rödelheim)Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 39 · 12.01.2010
TO I, TOP 5
Angenommen
Etatanregung EA 21 2010 Die Vorlage OF 660/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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