Fahrradbu ̈gel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
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Bisheriger Verlauf
21.02.2024
14.03.2024
Antrag Ortsbeirat
Fahrradbu ̈gel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
Details im PARLIS OF_655-3_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
Details im PARLIS OM_5306_202421.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Fahrradbu ̈gel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
Details im PARLIS OF_655-3_202414.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
Details im PARLIS OM_5306_2024 Partei(en): ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.02.2024, OF 655/3
Betreff: Fahrradbu ̈gel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird beauftragt zehn Fahrradbügel im Pkw-Parkbereich vor dem Haus Neuhofstrasse 42 im Mindestabstand von 70 cm und vor den beiden Aussenfahrradbügeln eine Abstandssicherung zu installieren. Zusätzlich zwei Stellplätze für Lastenfahrräder. Begründung:
Die Fahrradständer an den Ecken Weberstr. und Gluckstr. sind in der Regel voll belegt und in den Hausdurchgängen und an den Zäunen sind immer mehr Fahrräder. Dazu kommen vermehrt Gäste mit Fahrrädern.
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5306 2024 Die Vorlage OF 655/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel inklusive zwei Stellplätze für Lastenfahrräder auf zwei Parkplätzen vor dem Haus Neuhofstraße 42 im Mindestabstand von 70 Zentimeter zu installieren. Bei den äußeren Fahrradbügeln ist eine Abstandssicherung vorzusehen". Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)