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Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42

Vorlagentyp: OFÖkoLinX-ARL
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat zehn Fahrradständer und zwei Stellplätze für Lastenfahrräder vor dem Haus Neuhofstraße 42 installiert. Es wird argumentiert, dass die bestehenden Fahrradständer überbelegt sind und zunehmend Fahrräder in Hausdurchgängen abgestellt werden. Ziel ist eine Verbesserung der Fahrradinfrastruktur und ein besserer Schutz der Fahrräder.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Neuhofstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 30.10.2025.

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Antrag

Der Ortsbeirat beschließt:

Der Magistrat wird beauftragt zehn Fahrradbügel im Pkw-Parkbereich vor dem Haus Neuhofstrasse 42 im Mindestabstand von 70 cm und vor den beiden Aussenfahrradbügeln eine Abstandssicherung zu installieren. Zusätzlich zwei Stellplätze für Lastenfahrräder.

Begründung

Die Fahrradständer an den Ecken Weberstr. und Gluckstr. sind in der Regel voll belegt und in den Hausdurchgängen und an den Zäunen sind immer mehr Fahrräder. Dazu kommen vermehrt Gäste mit Fahrrädern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Februar 2024Sie sind hier
    OFOF 655/3Fahrradbu¨gel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
    Ortsbeiratsantrag · ÖkoLinX-ARL
  2. 14. März 2024OMOM 5306Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42Direktanregung
  3. 19. August 2024Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1529Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 28 · 14.03.2024
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5306 2024 Die Vorlage OF 655/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel inklusive zwei Stellplätze für Lastenfahrräder auf zwei Parkplätzen vor dem Haus Neuhofstraße 42 im Mindestabstand von 70 Zentimeter zu installieren. Bei den äußeren Fahrradbügeln ist eine Abstandssicherung vorzusehen".

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUSPDFDP
Enthaltung:
Volt
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung) Aktenzeichen: 32-1

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