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Altglascontainer in Schwanheim

Vorlagentyp: OFCDU
58 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Vorgang: V 449/12 OBR 6; ST 70/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen geeigneten Ersatzstandort für die am Waldrand Rheinlandstraße/Merziger Weg entfernten Altglascontainer zu benennen und dort in gleicher Zahl wieder aufzustellen. Falls kein anderer geeigneter Standort aufgezeigt werden kann, sollte erwogen werden, den ursprünglichen Standort für diese Zwecke herzurichten. Begründung: Der Magistrat hat im Nachgang auf seine Stellungnahme vom 14. Januar 2013 (ST 70) die Altglascontainer am oben genannten Standort ersatzlos entfernt. In der Folge ist nun zu beobachten, dass insbesondere der Altglascontainer in der Geisenheimer Straße in der Nähe des ehemaligen Schlecker erheblich mehr belastet wird und das leere Flaschen immer öfter neben den Container gestellt werden, weil dieser überfüllt ist. Entsprechendes gilt für den Altkleidercontainer. Da der Altglascontainer im Gegensatz zu dem an der Rheinlandstraße/Merziger Weg in einem wesentlich dichtbesiedelteren Gebiet steht, sind die Beeinträchtigungen für die Anwohner um ein vielfaches höher. Aufgrund dessen ist es notwendig einen Ersatzstandort zu benennen, damit die Belastung wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt werden kann. Sollte es keinen geeigneten Standort in der Nähe geben, so sollte erwogen werden, die Container wieder am alten Standort zu platzieren, da dort die Beeinträchtigungen sich auf ein Minimum beschränken.

Inhalt

Antrag vom 29.01.2013, OF 644/6

Betreff: Altglascontainer in Schwanheim Vorgang: V 449/12 OBR 6; ST 70/13

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen geeigneten Ersatzstandort für die am Waldrand Rheinlandstraße/Merziger Weg entfernten Altglascontainer zu benennen und dort in gleicher Zahl wieder aufzustellen. Falls kein anderer geeigneter Standort aufgezeigt werden kann, sollte erwogen werden, den ursprünglichen Standort für diese Zwecke herzurichten.

Begründung: Der Magistrat hat im Nachgang auf seine Stellungnahme vom 14. Januar 2013 (ST 70) die Altglascontainer am oben genannten Standort ersatzlos entfernt. In der Folge ist nun zu beobachten, dass insbesondere der Altglascontainer in der Geisenheimer Straße in der Nähe des ehemaligen Schlecker erheblich mehr belastet wird und das leere Flaschen immer öfter neben den Container gestellt werden, weil dieser überfüllt ist. Entsprechendes gilt für den Altkleidercontainer. Da der Altglascontainer im Gegensatz zu dem an der Rheinlandstraße/Merziger Weg in einem wesentlich dichtbesiedelteren Gebiet steht, sind die Beeinträchtigungen für die Anwohner um ein vielfaches höher. Aufgrund dessen ist es notwendig einen Ersatzstandort zu benennen, damit die Belastung wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt werden kann. Sollte es keinen geeigneten Standort in der Nähe geben, so sollte erwogen werden, die Container wieder am alten Standort zu platzieren, da dort die Beeinträchtigungen sich auf ein Minimum beschränken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juli 2012OFOF 449/6Lärmbelästigung durch Altglas- und Altkleidercontainer an der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg in Schwanheim entschärfenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. August 2012VV 449Lärmbelästigung durch Altglas- und Altkleidercontainer an der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg in Schwanheim entschärfenAnfrage
  3. 14. Januar 2013STST 70Lärmbelästigung durch Altglas- und Altkleidercontainer an der Kreuzung Rheinlandstraße / Merziger Weg in Schwanheim entschärfenStellungnahme
  4. 29. Januar 2013Sie sind hier
    OFOF 644/6Altglascontainer in Schwanheim
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 19. Februar 2013OMOM 1965Altglascontainer in SchwanheimDirektanregung
  6. 28. Juni 2013STST 963Altglascontainer in SchwanheimStellungnahme
  7. 12. August 2013Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 1216Altglascontainer in SchwanheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 18 · 19.02.2013
TO I, TOP 36
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1965 2013 Die Vorlage OF 644/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung der SPD

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