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Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern "Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?"

Vorlagentyp: OFCDU
88 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Umsetzung von Abstellflächen für E-Scooter im Frankfurter Westen, um Gefahrensituationen durch wildes Abstellen zu vermeiden. Dies soll im Einklang mit bereits bestehenden Regelungen im Innenstadtbereich geschehen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Mittels OM 1999 vom 26.04.2022 hat der Ortsbeirat mit großer Mehrheit darum gebeten, die einvernehmlich mit den Scooter-Verleiherinnen und Verleiher getroffene Vereinbarung zur Schaffung von Abstellflächen auch im Frankfurter Westen umzusetzen.

Denn: Auch im Frankfurter Westen führt das Abstellen der Scooter (an durch Fußverkehr stark frequentierten Stellen) regelmäßig zu Gefahrensituationen.

Die hierzu ergangene Stellungnahme ST 2098 sorgt für Unverständnis.

Diesen Ausführungen vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu weiteren Fragestellungen Stellung zu beziehen sowie das im Innenstadtbereich per Sondernutzungserlaubnis getroffene Einvernehmen alsbald auf den Frankfurter Westen umzusetzen:

- Auch der Frankfurter Westen verfügt über stark vom Fußverkehr frequentierte Bereiche und Passagen (z. B. Fußgängerzonen, Mainpassage, Bahnhöfe, Haltepunkte etc.), die es aufgrund immer wieder eintretender Gefahrensituationen notwendig machen, diese einvernehmlichen getroffenen Regelungen (100 Metergrenze-Sammelstationen) auch hier umzusetzen. Weshalb hält der Magistrat die Einführung nur im Innenstadtbereich für notwendig?

- Wieso steht (unter Einbeziehung der zuvor genannten Frage bei gleicher Bedürfnislage) im Frankfurter Westen die Errichtung von Sammelpunkten zur Unterbindung des Wildabstellens von Scootern dem "Free-Floating-Konzept" entgegen?

- Weshalb ist es im Gegensatz zum Frankfurter Westen im Innenstadtbereich planerisch leistbar, Abstellflächen zu schaffen?

Begründung

Abstellen von E-Scootern "Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?" Vorgang: OM 1999/22 OBR 6; ST 2098/22 Mittels OM 1999 vom 26.04.2022 hat der Ortsbeirat mit großer Mehrheit darum gebeten, die einvernehmlich mit den Scooter-Verleiherinnen und Verleiher getroffene Vereinbarung zur Schaffung von Abstellflächen auch im Frankfurter Westen umzusetzen. Denn: Auch im Frankfurter Westen führt das Abstellen der Scooter (an durch Fußverkehr stark frequentierten Stellen) regelmäßig zu Gefahrensituationen. Die hierzu ergangene Stellungnahme ST 2098 sorgt für Unverständnis. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu weiteren Fragestellungen Stellung zu beziehen sowie das im Innenstadtbereich per Sondernutzungserlaubnis getroffene Einvernehmen alsbald auf den Frankfurter Westen umzusetzen: - Auch der Frankfurter Westen verfügt über stark vom Fußverkehr frequentierte Bereiche und Passagen (z. B. Fußgängerzonen, Mainpassage, Bahnhöfe, Haltepunkte etc.), die es aufgrund immer wieder eintretender Gefahrensituationen notwendig machen, diese einvernehmlichen getroffenen Regelungen (100 Metergrenze-Sammelstationen) auch hier umzusetzen. Weshalb hält der Magistrat die Einführung nur im Innenstadtbereich für notwendig? - Wieso steht (unter Einbeziehung der zuvor genannten Frage bei gleicher Bedürfnislage) im Frankfurter Westen die Errichtung von Sammelpunkten zur Unterbindung des Wildabstellens von Scootern dem "Free-Floating-Konzept" entgegen? - Weshalb ist es im Gegensatz zum Frankfurter Westen im Innenstadtbereich planerisch leistbar, Abstellflächen zu schaffen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 1. Juni 2021OMOM 161Chaos rund um den Verleih von E-Scootern lösenDirektanregung
  2. 3. September 2021STST 1568Chaos rund um den Verleih von E-Scootern lösenStellungnahme
  3. 5. April 2022OFOF 454/6Frankfurter Westen: Jüngste Einigung rund um den Verleih von E-Rollern auch im Frankfurter Westen umsetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 26. April 2022OMOM 1999Frankfurter Westen: Jüngste Einigung rund um den Verleih von E-Rollern auch im Frankfurter Westen umsetzenDirektanregung
  5. 16. September 2022STST 2098Frankfurter Westen: Jüngste Einigung rund um den Verleih von E-Rollern auch im Frankfurter Westen umsetzenStellungnahme
  6. 16. Oktober 2022Sie sind hier
    OFOF 618/6Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern „Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?“
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  7. 1. November 2022OMOM 3004Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern „Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?“Direktanregung
  8. 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 88 WochenSTST 486Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern "Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?"Stellungnahme
  9. 12. Dezember 2025OFOF 1415/6Frankfurter Westen: Abstellflächen für E-Scooter einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
  10. 13. Januar 2026OMOM 7902Abstellflächen für E-Scooter einrichtenDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 15 · 01.11.2022
TO I, TOP 28
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3004 2022 Die Vorlage OF 618/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
1 Grüne
Enthaltung:
2 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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