Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern "Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?"
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 fordert die Stadtregierung auf, die Vereinbarungen zur Schaffung von Abstellflächen für E-Scooter auch im Frankfurter Westen umzusetzen. Dies ist notwendig, um Gefahrensituationen durch wildes Abstellen der Scooter zu vermeiden und die Sicherheit im Fußverkehr zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Mit der Anregung vom 26.04.2022, OM 1999, hat der Ortsbeirat mit großer Mehrheit darum gebeten, die einvernehmlich mit den Scooter-Verleiherinnen und -Verleihern getroffene Vereinbarung zur Schaffung von Abstellflächen auch im Frankfurter Westen umzusetzen. Denn auch im Frankfurter Westen führt das Abstellen der Scooter (an durch Fußverkehr stark frequentierten Stellen) regelmäßig zu Gefahrensituationen. Die hierzu ergangene Stellungnahme ST 2098 sorgt für Unverständnis. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu weiteren Fragestellungen Stellung zu beziehen sowie das im Innenstadtbereich per Sondernutzungserlaubnis getroffene Einvernehmen alsbald auf den Frankfurter Westen umzusetzen:
- Auch der Frankfurter Westen verfügt über stark vom Fußverkehr frequentierte Bereiche und Passagen (z. B. Fußgängerzonen, Mainpassage, Bahnhöfe, Haltepunkte etc.), die es aufgrund immer wieder eintretender Gefahrensituationen notwendig machen, diese einvernehmlichen getroffenen Regelungen (100-Meter-Grenze um Sammelstationen) auch hier umzusetzen. Weshalb hält der Magistrat die Einführung nur im Innenstadtbereich für notwendig?
- Wieso steht (unter Einbeziehung der zuvor genannten Frage bei gleicher Bedürfnislage) im Frankfurter Westen die Errichtung von Sammelpunkten zur Unterbindung des Wildabstellens von Scootern dem Free-Floating-Konzept entgegen?
- Weshalb ist es im Gegensatz zum Frankfurter Westen im Innenstadtbereich planerisch leistbar, Abstellflächen zu schaffen?
Begründung
E-Scootern "Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?" Vorgang: OM 1999/22 OBR 6; ST 2098/22 Mit der Anregung vom 26.04.2022, OM 1999, hat der Ortsbeirat mit großer Mehrheit darum gebeten, die einvernehmlich mit den Scooter-Verleiherinnen und -Verleihern getroffene Vereinbarung zur Schaffung von Abstellflächen auch im Frankfurter Westen umzusetzen. Denn auch im Frankfurter Westen führt das Abstellen der Scooter (an durch Fußverkehr stark frequentierten Stellen) regelmäßig zu Gefahrensituationen. Die hierzu ergangene Stellungnahme ST 2098 sorgt für Unverständnis.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. September 2021STST 1568Chaos rund um den Verleih von E-Scootern lösenStellungnahme
- 5. April 2022OFOF 454/6Frankfurter Westen: Jüngste Einigung rund um den Verleih von E-Rollern auch im Frankfurter Westen umsetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. April 2022OMOM 1999Frankfurter Westen: Jüngste Einigung rund um den Verleih von E-Rollern auch im Frankfurter Westen umsetzenDirektanregung
- 16. September 2022STST 2098Frankfurter Westen: Jüngste Einigung rund um den Verleih von E-Rollern auch im Frankfurter Westen umsetzenStellungnahme
- 16. Oktober 2022OFOF 618/6Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern „Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2022Sie sind hierOMOM 3004Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern „Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?“Direktanregung
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 486Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern "Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?"Stellungnahme
- 12. Dezember 2025OFOF 1415/6Frankfurter Westen: Abstellflächen für E-Scooter einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats