Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern "Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?"
Zusammenfassung
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme dargelegt, dass die Einrichtung von E-Scooter-Abstellflächen im Frankfurter Westen nicht vollständig abgelehnt wurde, jedoch aufgrund begrenzter Ressourcen zunächst die Innenstadt und das Bahnhofsviertel priorisiert werden. Das Free-Floating-Konzept der E-Scooter wird als wichtig erachtet, um die Flexibilität und Attraktivität dieser Verkehrsmittel zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 3.:
In der Stellungnahme des Magistrats ST 2098 vom 16.09.2022 wird dargestellt, dass zunächst in der Innenstadt sowie im Bahnhofsviertel E-Scooter-Abstellflächen ausgewiesen werden und der Magistrat danach über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Somit wurde die Einrichtung von Abstellflächen im Frankfurter Westen nicht vollständig abgelehnt.
Natürlich sind auch im Frankfurter Westen viele zu Fuß Gehende unterwegs, die es zu schützen gilt. Deutlich mehr sind es allerdings in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel. Mit den verfügbaren Ressourcen können nicht mehrere Bereiche gleichzeitig untersucht werden, um E-Scooter-Abstellflächen zu identifizieren, die dann angeordnet und sukzessive umgesetzt werden müssen.
Zu 2.
Das Free-Floating-Konzept sieht vor, dass E-Scooter an jeder Stelle abgestellt und ausgeliehen werden können. Das macht den Reiz und den Nutzen dieser Verkehrsmittel aus. Diese Flexibilität (um zum Beispiel bis vor die Haustür oder Bürotür fahren zu können) ist mit festen Abstellplätzen nicht mehr gegeben, da dann im Umkreis von 100 Metern um die Abstellplätze die Miete nicht mehr beendet werden kann. Dadurch verlängern sich die Fußwege und der E-Scooter, als Verkehrsmittel der Mikromobilität, verliert an Attraktivität.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2022OMOM 1999Frankfurter Westen: Jüngste Einigung rund um den Verleih von E-Rollern auch im Frankfurter Westen umsetzenDirektanregung
- 16. September 2022STST 2098Frankfurter Westen: Jüngste Einigung rund um den Verleih von E-Rollern auch im Frankfurter Westen umsetzenStellungnahme
- 16. Oktober 2022OFOF 618/6Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern „Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2022OMOM 3004Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern „Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?“Direktanregung
- 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 486Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern "Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab