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Soziale Stadt Frankfurt, der Nachtsport ist für das Gallusviertel als .Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf. unverzichtbar Bericht des Magistrats vom 28.05.2001, B 431

Vorlagentyp: OFGRÜNE
78 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Auf die in Frankfurt erfolgreich durchgeführten Nachtsportveranstaltungen, die Notwendigkeit eines solchen Angebots für Jugendliche - gerade in Stadtteilen mit wenig Freiflächen - sowie auf die gesundheitliche Bedeutung sportlicher Betätigung im Kindes- und Jugendalter hat der Ortsbeirat in seinem Antrag OA1400 vom 02.05.2000 bereits ausführlich hingewiesen. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2001, B 431 Zuständige Ortsbeiräte: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 12.06.2001, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung OA 132 2001 1.

a) Die Vorlage B 431 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 58/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu

  1. SPD und GRÜNE gegen CDU (= Kenntnis) zu
  2. Einstimmige Annahme

Inhalt

Antrag vom 05.06.2001, OF 58/1

Betreff:

Soziale Stadt Frankfurt, der Nachtsport ist für das Gallusviertel als "Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf" unverzichtbar Bericht des Magistrats vom 28.05.2001, B 431

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Dass in keinem Bereich des Ortsbezirks 1, in dem der freien Betätigung von Kindern und Jugendlichen ohnehin starke Grenzen gesetzt sind, keine freien Sportangebote - gerade Nachtsport an Wochenenden - angeboten wird, ist nicht hinzunehmen.

Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten:

In welcher Weise ? wenn die Mittel aus dem Bund-Länder-Programm zur Entwicklung des Stadtteils zur Verfügung stehen - das Angebot "Nachtsport für Kinder-und Jugendliche" als nicht-investitive Maßnahme aus diesen Geldern finanziert werden kann.

Welche anderen Gelder - wenn generell Mittel aus dem vorgenannten Programm für Maßnahmen wie "Nachtsport" nicht verwendet werden können - zur Finanzierung eines solchen Projektes herangezogen werden können.

Begründung:

Auf die in Frankfurt erfolgreich durchgeführten Nachtsportveranstaltungen, die Notwendigkeit eines solchen Angebots für Jugendliche - gerade in Stadtteilen mit wenig Freiflächen - sowie auf die gesundheitliche Bedeutung sportlicher Betätigung im Kindes- und Jugendalter hat der Ortsbeirat in seinem Antrag OA1400 vom 02.05.2000 bereits ausführlich hingewiesen.

Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2001, B 431 Zuständige Ortsbeiräte: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2001BB 431Soziale Stadt Frankfurt Abgrenzung des Gallusviertels als .Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf.Magistratsbericht
  2. 5. Juni 2001Sie sind hier
    OFOF 58/1Soziale Stadt Frankfurt, der Nachtsport ist für das Gallusviertel als .Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf. unverzichtbar Bericht des Magistrats vom 28.05.2001, B 431
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 12. Juni 2001OAOA 132Soziale Stadt Frankfurt, der Nachtsport ist für das Gallusviertel als .Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf. unverzichtbar Bericht des Magistrats vom 28.05.2001, B 431Anregung
  4. 11. März 2002BB 258Soziale Stadt Frankfurt, der Nachtsport ist für das Gallusviertel als .Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf. unverzichtbarMagistratsbericht
  5. 25. November 2002Antwort des Magistrats · nach 78 WochenBB 1295Soziale Stadt Frankfurt, der Nachtsport ist für das Gallusviertel als .Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf. unverzichtbarMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 2 · 12.06.2001
TO I, TOP 48
Angenommen
Anregung OA 132 2001 1. a) Die Vorlage B 431 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 58/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüne
Ablehnung:
CDU
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD und GRÜNE gegen CDU (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme

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