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Die neue Adresse der ABG Holding, Niddastraße 107, liegt seit Januar 2015 im Stadtteil Gallus. Wann begreifen das auch die Verantwortlichen der Zeitung für die…

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Die neue Adresse der ABG Holding, Niddastraße 107, liegt seit Januar 2015 im Stadtteil Gallus. Wann begreifen das auch die Verantwortlichen der Zeitung für die Bewohner der ABG .Schelleklobbe. und wie ist ihnen dieses Wissen zu vermitteln?

Vorlagentyp: OFSPD
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Niddastraße 107, liegt seit Januar 2015 im Stadtteil Gallus. Wann begreifen das auch die Verantwortlichen der Zeitung für die Bewohner der ABG "Schelleklobbe" und wie ist ihnen dieses Wissen zu vermitteln? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den Verantwortlichen der ABG Holding, Niddastraße 107 Kontakt aufzunehmen um ihnen begreifbar zu machen, dass sich die neue Adresse Niddastraße 107 im Stadtteil Gallus befindet. Begründung: In der Bewohnerzeitung der ABG Holding, "Schelleklobbe", die an alle Mieter der ABG Holding verteilt wird, ist in der Ausgabe Nr. 60 vom Dezember 2014 zu lesen, dass die ABG Holding von der Adresse Elbestraße (Bahnhofsviertel) zur neuen Adresse Niddastraße 107 (Bahnhofsviertel) umgezogen ist. Das ist nicht richtig. Die neue Adresse befindet sich seit Ewigkeiten im Bereich des Stadtteils Gallus. Entweder ist es Unwissenheit oder beharrliches ignorieren der Verantwortlichen dieser Zeitung, dass dieses Falschwissen unermüdlich in Frankfurt verbreitet wird. Die Verantwortlichen sollen deshalb gebeten werden, den Namen des neuen Stadtteils zur Kenntnis zu nehmen und ihr Wissen, falls es nicht vorhanden ist, zu erweitern.

Inhalt

Antrag vom 01.01.2015, OF 569/1

Betreff: Die neue Adresse der ABG Holding, Niddastraße 107, liegt seit Januar 2015 im Stadtteil Gallus. Wann begreifen das auch die Verantwortlichen der Zeitung für die Bewohner der ABG "Schelleklobbe" und wie ist ihnen dieses Wissen zu vermitteln? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den Verantwortlichen der ABG Holding, Niddastraße 107 Kontakt aufzunehmen um ihnen begreifbar zu machen, dass sich die neue Adresse Niddastraße 107 im Stadtteil Gallus befindet.

Begründung: In der Bewohnerzeitung der ABG Holding, "Schelleklobbe", die an alle Mieter der ABG Holding verteilt wird, ist in der Ausgabe Nr. 60 vom Dezember 2014 zu lesen, dass die ABG Holding von der Adresse Elbestraße (Bahnhofsviertel) zur neuen Adresse Niddastraße 107 (Bahnhofsviertel) umgezogen ist. Das ist nicht richtig. Die neue Adresse befindet sich seit Ewigkeiten im Bereich des Stadtteils Gallus. Entweder ist es Unwissenheit oder beharrliches ignorieren der Verantwortlichen dieser Zeitung, dass dieses Falschwissen unermüdlich in Frankfurt verbreitet wird. Die Verantwortlichen sollen deshalb gebeten werden, den Namen des neuen Stadtteils zur Kenntnis zu nehmen und ihr Wissen, falls es nicht vorhanden ist, zu erweitern.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Januar 2015Sie sind hier
    OFOF 569/1Die neue Adresse der ABG Holding, Niddastraße 107, liegt seit Januar 2015 im Stadtteil Gallus. Wann begreifen das auch die Verantwortlichen der Zeitung für die Bewohner der ABG .Schelleklobbe. und wie ist ihnen dieses Wissen zu vermitteln?
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. Januar 2015OMOM 3806Die neue Adresse der ABG Holding, Niddastraße Nr. 107, ist im Stadtteil Gallus. Wann begreifen das auch die Verantwortlichen der Zeitung für die Bewohner der ABG „Schelleklobbe“, und wie ist ihnen dieses Wissen zu vermitteln?Direktanregung
  3. 13. April 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 579Die neue Adresse der ABG Holding, Niddastraße Nr. 107, ist im Stadtteil Gallus. Wann begreifen das auch die Verantwortlichen der Zeitung für die Bewohner der ABG "Schelleklobbe", und wie ist ihnen dieses Wissen zu vermitteln?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 38 · 20.01.2015
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3806 2015 Die Vorlage OF 569/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Betreffs wie folgt lautet: "Die neue Adresse der ABG Holding, Niddastraße Nr. 107, ist im Stadtteil Gallus."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
5 GrüneCDUSPDLinkeFreie WählerFDP
Ablehnung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)

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