ABG soll gemeinschaftliches Wohnen auf dem Campus realisieren
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, die ABG als 100prozentige Tochter der Stadt zu beauftragen, gemeinschaftliches Wohnen und Mehr-Generationen-Wohnen in den Bereichen, die von der ABG auf dem Campus Bockenheim erworben wurden, zu realisieren.
Inhalt
Antrag vom 22.10.2010, OF 542/2
Betreff:
ABG soll gemeinschaftliches Wohnen auf dem Campus realisieren
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, die ABG als 100prozentige Tochter der Stadt zu beauftragen, gemeinschaftliches Wohnen und Mehr-Generationen-Wohnen in den Bereichen, die von der ABG auf dem Campus Bockenheim erworben wurden, zu realisieren.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 617 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2010BB 617Campus Bockenheim 2 Niedrige Wohnungsmietpreise und gemeinschaftliches Wohnen auf dem Gelände des ehemaligen Campus BockenheimMagistratsbericht
- 22. Oktober 2010Sie sind hierOFOF 542/2ABG soll gemeinschaftliches Wohnen auf dem Campus realisierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2010OAOA 1229ABG Frankfurt Holding soll gemeinschaftliches Wohnen auf dem Campus realisieren Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 617Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP zu 3. Einstimmige Annahme