Durchsetzen des Halteverbots auf Höhe der Kelsterbacher Straße 4 in Niederrad
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zur besseren Durchsetzung des Halteverbots auf der Kelsterbacher Straße 4 zu prüfen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Fußgänger:innen zu gewährleisten und den LKW-Verkehr nicht zu behindern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Kelsterbacher Straße auf Höhe der Hausnummer 4 das absolute Halteverbot besser durchgesetzt werden kann. Mögliche Maßnahmen könnten Schraffierungen auf der Fahrbahn oder das Setzen von Pollern sein. Sichergestellt werden muss in jedem Fall, dass LKW (Lieferverkehr Supermarkt Rewe oder Fleckenbühler) weiterhin problemlos aus der Treburer Straße in die Kelsterbacher Straße abbiegen können.
Begründung
Das absolute Halteverbot vor dem Haus in der Kelsterbacher Straße 4 wird laut Nachbarschaft täglich missachtet. Das Halteverbot ist hier zwingend einzuhalten, da durch die parkenden Fahrzeuge Fußgänger:innen behindert werden und es sich um einen Schulweg handelt. Außerdem können LKW nicht ungehindert aus der Treburer Straße abbiegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2021Sie sind hierOFOF 54/5Durchsetzen des Halteverbots auf Höhe der Kelsterbacher Straße 4 in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juni 2021OMOM 313Durchsetzen des Halteverbots auf Höhe der Kelsterbacher Straße 4 in NiederradDirektanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1702Durchsetzen des Halteverbots auf Höhe der Kelsterbacher Straße 4 in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme