Durchsetzen des Halteverbots auf Höhe der Kelsterbacher Straße 4 in Niederrad
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, den Gehweg an der Kelsterbacher Straße 4 in Niederrad durch Poller abzusichern, um das Halteverbot durchzusetzen. Eine Markierung ist aufgrund des Überbeschilderungsverbots nicht möglich.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der Gehweg mittels Poller abgesichert wird. Eine Markierung ist aufgrund des Überbeschilderungsverbots nach § 39 Straßenverkehrs-Ordnung nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2021OFOF 54/5Durchsetzen des Halteverbots auf Höhe der Kelsterbacher Straße 4 in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juni 2021OMOM 313Durchsetzen des Halteverbots auf Höhe der Kelsterbacher Straße 4 in NiederradDirektanregung
- 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1702Durchsetzen des Halteverbots auf Höhe der Kelsterbacher Straße 4 in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab