Strommast Fußweg Schloßstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, den Bürgersteig in der Schlossstraße auf Höhe der Hausnummer 16 zu verbreitern, um die Durchgangsbreite für Fußgänger zu verbessern. Dies ist notwendig, da der vorhandene Strommast den Gehweg stark einschränkt und insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen eine unzumutbare Situation darstellt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Schloßstraße — 23 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
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Neues zu Schloßstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Schlossstraße den Bürgersteig auf Höhe der Hausnummer 16 (nahe Ecke Hersfelder Straße) unter Wegfall von 1-2 Parkplätzen durch eine Ausbuchtung angemessen zu verbreitern.
Begründung
Auf dem Bürgersteig steht ein Strommast, der den Bürgersteig in der Mitte teilt. Die zwischen Hauswand und Strommast gemessene Breite liegt bei ca. 50 cm und die Breite zwischen Strommast und Bordsteinkante beträgt ca. 80 cm. Insbesondere für Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstühlen, auf dem Gehweg Rad fahrende Kinder etc. ist dies viel zu schmal. Viele Kinderwagenmodelle sind um die 80 cm breit. Ein Ausweichen auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straße ist im vorliegenden Fall unzumutbar, da es sich zum einen um ein dauerhaftes Hindernis, anders Baustellensperrungen, und zum anderen um eine Straße mit einem erheblichen Hindernis in Form einer Gleisanlage in der Mitte und daher sehr wenigen Fußgängerüberwegen handelt. Dies hat derzeit für Fußgänger ein unverhältnismäßiges Maß an Umwegen zur Folge.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2021Sie sind hierOFOF 53/2Strommast Fußweg SchloßstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Juni 2021OMOM 226Strommast Fußweg SchloßstraßeDirektanregung
- 1. Oktober 2021STST 1801Strommast Fußweg SchloßstraßeStellungnahme
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 1299Strommast Fußweg SchloßstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme