Umbenennung der "Kastanienallee" in Emil-Mangelsdorff-Weg
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Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Umbenennung der Kastanienallee in Emil-Mangelsdorff-Weg vor, um dem Musiker Emil Mangelsdorff zu seinem hundertsten Geburtstag zu gedenken. Die Umbenennung soll am 11. April 2025 erfolgen und eine feierliche Einweihung vor Ort stattfinden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gemäß § 82 Absatz 4 HGO aufgefordert, die bisherige ‚Kastanienallee' zwischen Paul-Hindemith-Anlage und Justinianstraße in ‚Emil-Mangelsdorff-Weg' umzubenennen.
Diese Umbenennung soll zum 11. April 2025 erfolgen, dem hundertsten Geburtstag des Musikers. Zu diesem Anlass soll eine feierliche Einweihung vor Ort stattfinden.
Begründung
- Die Bedeutung von Emil-Mangelsdorff für die Entwicklung des Jazz in Frankfurt und in Deutschland ist unbestritten.
- Die bisherige Kastanienallee führt auf das Holzhausenschlösschen zu, wo Emil Mangelsdorff viele Jahre das Publikum mit seiner Musik und seiner Persönlichkeit zu bezaubern vermochte.
- Die Kastanienallee hat keine postalischen Adressen und ist somit problemlos umzubenennen.
- Ein Termin im Jahr 2025 wäre ideal, da dann der einhundertste Geburtstag des Künstlers gefeiert wird.
- Die Umbenennung der Kastanienallee entspricht auch dem Wunsch der Witwe von Emil-Mangelsdorff, mit der der Ortsbeirat in Verbindung steht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2023Sie sind hierOFOF 525/3Umbenennung der „Kastanienallee“ in Emil-Mangelsdorff-WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
- 15. Juni 2023OIOI 19Umbenennung der „Kastanienallee“ in Emil-Mangelsdorff-AlleeInitiative
- 8. September 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 342Umbenennung der „Kastanienallee“ in „Emil-Mangelsdorff-Allee“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme