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Umbenennung der "Kastanienallee" in "Emil-Mangelsdorff-Allee"

Vorlagentyp: B
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main plant die Umbenennung der Kastanienallee in Emil-Mangelsdorff-Allee, basierend auf einem Initiativbeschluss des Ortsbeirats. Diese Umbenennung erfolgt im Einklang mit den städtischen Richtlinien zur Straßenbenennung und soll voraussichtlich im Jahr 2025 eingeweiht werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird den Initiativbeschluss OI 19 des Ortsbeirats 3 vom 15.06.2023, die bisher nicht amtlich benannte "Kastanienallee" in "Emil-Mangelsdorff-Allee" umzubenennen, umsetzen.

Ein vom Ortsbeirat 3 für das Jahr favorisierter Einweihungstermin im Jahr 2025 erfüllt die im Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main unter Ziffer 2.4.4 genannte Wartezeit von drei Jahren nach dem Tod des Namenspaten bzw. der Namenspatin.

Des Weiteren bestätigt der Magistrat, dass der "Kastanienallee" keine postalischen Adressen zugeordnet sind und somit durch eine Umbenennung keine Unannehmlichkeiten und Belastungen für die Anlieger zu erwarten sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2023OFOF 525/3Umbenennung der „Kastanienallee“ in Emil-Mangelsdorff-WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
  2. 15. Juni 2023OIOI 19Umbenennung der „Kastanienallee“ in Emil-Mangelsdorff-AlleeInitiative
  3. 8. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    BB 342Umbenennung der „Kastanienallee“ in „Emil-Mangelsdorff-Allee“
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 24 · 19.10.2023
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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