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Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen…

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Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten

Vorlagentyp: OFSPD
82 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Umgestaltung der Plätze Rathausplatz und zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse in Frankfurt am Main. Ziel ist es, die Plätze qualitativ hochwertig und klimafreundlich zu gestalten, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Identifikation mit dem Ortsteil zu fördern.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzlich zur Ortsbeiratsanregung vom 14.03.2022, OM 1774 folgende Maßnahmen zur Umgestaltung der beiden Plätze Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse in einer gestalterisch hochwertigen Weise sowie unter dem Gesichtspunkt der Klimaanpassung umzusetzen. Hierfür sind eigenständige Gestaltungsplanungen zu erstellen:

  1. Bei beiden Plätzen ist jeweils ein großkroniger Baum in einem großzügig zu bemessenen Wurzelraum zu setzen, damit sie nachhaltig die Plätze beschatten und prägen können. Darüber hinaus sollten Pflanzstreifen und Wandbegrünungen an den umliegenden Gebäuden vorgesehen werden.
  2. Die auf dem Rathausplatz bestehenden Verteilerkästen, Briefkasten, Schaukästen und Bücherschrank sind entweder zu verlegen, zu versenken oder an den Standorträndern in ein zu erstellendes Gestaltungskonzept einzubinden oder an andere Stellen in Seckbach zu versetzen (teilweise bereits in der OM 1774/22 angeregt)
  3. Auf dem Rathausplatz sollte ein kleines Brünnchen oder ein Wasserspeier (ggf. Trinkbrunnen) errichtet werden. Dies könnte mit einer Information verbunden werden, dass sich der Name Seckbach (in Ersterwähnung seckibah) von Sickerwasser, also von Quellen, ableitet.
  4. Darüber hinaus sollte eine Verbindung zwischen dem Platz und dem historischen Rathaus geschaffen werden, z.B. mittels einer Zurückverlegung der Ampel bis zur Rathausgasse und einem breiten Fußgängerbereich zwischen Rathaus und dem Platz (über den Bereich hinaus, der in der Vorplanung M 20/16 dargestellt wird)
  5. Die an dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse vorhandene Wandbegrünung aus Rosen sollte von vornherein mit einem Pflanzstreifen gesichert werden. Der Platz ist so zu bauen, dass am Rande keine Autos parken können, damit die seitliche Zugänglichkeit gesichert ist (wie in der Vorplanung M 20/16 vorgesehen)

Begründung

Die Grundsanierung der Wilhelmshöher Straße mit den beiden Plätzen bietet eine einmalige Gelegenheit, die beiden Plätze qualitativ und klimagerecht neu zu gestalten. Sie dienen bereits heute als Aufenthaltsort - insbesondere als Pausenort für ältere Menschen auf ihrem Weg zum/vom Einkaufen. Beide Plätze könnten die Identifikation mit dem Ortsteil fördern. Diese Funktionen müssen unter dem besonderen Gesichtspunkt der Klimaanpassung mit qualitativ hochwertigen Planungen und deren Umsetzung erreicht werden. Beide Plätze sind aktuell in einem erbärmlichen Zustand, weil über Jahrzehnte verschiedene Schränke, Einbauten, Kästen, Masten etc. ohne jeden Qualitätsanspruch errichtet wurden. Auf beiden Plätzen gibt es aktuell keinen Baum. Der einzige Großstrauch auf dem Rathausplatz befindet sich in einer Degenerationsphase. Darüber hinaus liegt der Rathausplatz gegenüber dem historischen Seckbacher Rathaus und sollte in einem gestalterischen Gesamtbild zusammen mit dem Rathaus geplant werden. Der Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse bietet durch eine private Anpflanzung eine Wand aus Strauchrosen, die gesichert werden sollte. Darüber hinaus muss planerisch unterbunden werden, dass beiderseits des Platzes (in der Draisbornstraße und Lohrgasse) Kraftfahrzeuge parken. Derzeit ist oftmals nur über Umwegen, über die vielbefahrene Wilhelmshöher Straße, ein Betreten des Platzes möglich, weil parkende Fahrzeuge den Zugang von den genannten Straßen aus behindern oder zumindest erschweren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juni 2022STST 1456Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigenStellungnahme
  2. 13. Januar 2023STST 208Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigenStellungnahme
  3. 21. Januar 2023OFOF 440/11Gestaltung des kleinen Platzes gegenüber des Rathauses SeckbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 24. April 2023OMOM 3824Gestaltung des kleinen Platzes gegenüber des Rathauses SeckbachDirektanregung
  5. 10. Juli 2023STST 1458Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigenStellungnahme
  6. 25. Juli 2023Sie sind hier
    OFOF 496/11Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  7. 14. August 2023STST 1752Gestaltung des kleinen Platzes gegenüber des Rathauses SeckbachStellungnahme
  8. 11. September 2023OMOM 4349Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestaltenDirektanregung
  9. 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 82 WochenSTST 56Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 23 · 11.09.2023
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4349 2023 Die Vorlage OF 496/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei 3. in der ersten Klammer "ggf." gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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