Haushalt 2024/2025
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Bereitstellung von 250.000 EUR im Haushalt 2025 für Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 5 in Kalbach und Riedberg. Dies ist notwendig, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Lebensqualität zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland, weil die Bundesrepublik nach Ansicht der Behörde bei der Bekämpfung von Verkehrslärm hinterherhinkt. Es seien keine Lärmaktionspläne für alle Hauptverkehrsstraßen aufgestellt worden, kritisierte die Brüsseler Behörde. Deutschland soll nun binnen zwei Monaten auf die Kritik reagieren, wie die EU Kommission am 13.03.2024 erklärte. Der fehlende Lärmschutz sei vor dem Hintergrund der nicht absehbaren Entscheidung, ob und wann mit einem Ausbau der A 5 zu rechnen sei, nicht länger hinnehmbar. Denn die Bevölkerung von Kalbach und Riedberg leidet seit Jahrzehnten extrem unter der Lärmbelastung durch die Autobahn 5. Zudem ist Verkehrslärm mittlerweile als große Gesundheitsgefahr anerkannt.
Daher muss nun auch die Stadt entsprechende Planungsmittel zur Verfügung stellen, um mit Hilfe von Bund und Land einen zeitnahen Lärmschutz zu erreichen.
Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Planung eines Lärmschutzes - auf den B-Plan 840, der den planungsrechtlichen Hintergrund des Satzungsbeschlusses vom 28.02.2008 beinhaltet (in Kraft getreten 20.05.2008), wird hierbei hingewiesen - entlang der BAB 5 im Bereich von Kalbach und Riedberg sind 250.000,00 EUR in den Haushalt 2025 als notwendige Mittel einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden.
Begründung
Es ist unbestritten, dass sich viele Menschen durch Verkehrslärm belästigt fühlen, gleichzeitig kann zu viel Lärm die Gesundheit beeinträchtigen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen. Die Lebensqualität sinkt und auch der Erholungsfaktor bei Spaziergängen nimmt ab, wenn ein konstanter Lärmpegel die Bevölkerung beschallt. Auch die Umwelt wird durch zunehmenden Verkehr und Lärm belastet. Deshalb muss die Politik jetzt Maßnahmen zum Lärmschutz an der A 5 ergreifen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2024Sie sind hierOFOF 494/12Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Bebauungsplan Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich KalbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. April 2024EAEA 153Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Bebauungsplan Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich KalbachEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
16.06 Verkehrseinrichtungen
Ausgaben 2025: 15 Mio € · im Antragsjahr 2024 14 Mio € — preisbereinigt +2 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)