Sindlingen: Zukünftige Nutzung des Geländes an der Mainbrücke/B 40
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Magistrat zu befragen, wie das Gelände an der Mainbrücke/B 40 zukünftig genutzt werden soll und ob der Verein new medicine tribe e.V. die Möglichkeit hat, das Grundstück zu pachten. Dies ist wichtig, um dem Verein weiterhin Platz für seine sozialen und kulturellen Aktivitäten zu bieten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Verein new medicine tribe e.V.i.G macht eine wichtige soziokulturelle Arbeit u.a. mit geflüchteten Jugendlichen, erhält Fördergelder von Stadt und Bund und ist in Kooperation u.a. mit dem Permakulturverein Schwanheimer Dünen, der AWO Hessen Süd, der AWO Perspektiven Bildung gGmbH, und dem Verein "Überbrücken e.V.". Die Schwerpunkte der Vereins liegen bei Permakultur, Naturpädagogik, soziokulturellen Projekten, Kunst und Kreativität als pädagogische Schnittstelle, zwischen Nachhaltigkeits- und Achtsamkeitsbewusstsein, verschiedene Kulturveranstaltungen, Kommunikation und Begegnung, sowie die Förderung der Integration Benachteiligter oder unterstützungsbedürftiger Menschen.
Für diese Aktivitäten nutzt der Verein ein Gelände in Sindlingen in der Weinbergstraße, das er von einem privaten Vermieter gepachtet hat. Dieses geht ohne erkennbare bauliche Abgrenzung in ein Grundstück über, das der Stadt gehört. Diesen Grund hat der Verein nicht gepachtet, aber aus Unwissenheit mitbenutzt und sogar mit temporären Bauten für die Vereinsaktivitäten versehen. Erst durch die Räumungsaufforderung der Stadt wurde dem Verein klar, dass er unrechtmäßig den Grund mitbenutzt. Die Vereinsmitglieder hatten bis Montag, dem 16.05.2022 das Gelände von Schutt und ihren Bauten geräumt.
Das Gelände war ein wichtiger Ort für Veranstaltungen und das Vereinsleben. Der Verein ist daran interessiert im geordneten Rahmen das Grundstück weiterhin zu nutzen.
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen zu bitten:
- Für welche Nutzung ist das Gelände vorgesehen? Gibt es schon konkrete Pläne für das Grundstück?
- Besteht die Möglichkeit, dass der Verein das Grundstück offiziell pachten kann?
- Falls der Verein das Grundstück nicht pachten kann, könnte dem Verein ein alternatives Grundstück angeboten werden?
Begründung
Es ist wünschenswert, wenn der Verein weiterhin genügend Platz für seine Aktivitäten hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2022Sie sind hierOFOF 492/6Sindlingen: Zukünftige Nutzung des Geländes an der Mainbrücke/B 40Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022VV 413Sindlingen: Zukünftige Nutzung des Geländes an der Mainbrücke/B 40Anfrage
- 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 2186Sindlingen: Zukünftige Nutzung des Geländes an der Mainbrücke/B 40Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme