Sindlingen: Zukünftige Nutzung des Geländes an der Mainbrücke/B 40
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Fläche an der Mainbrücke/B 40 derzeit nicht für städtische Zwecke verplant ist und daher gegen Entgelt überlassen wird. Eine Verpachtung an den Verein ist aufgrund eines bestehenden Vertragsverhältnisses nicht möglich.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die in Rede stehende Fläche ist derzeit für keine städtischen Zwecke verplant, weshalb das Grundstück nach den einschlägigen Bestimmungen der HGO gegen Entgelt überlassen wird.
Eine Verpachtung an den Verein ist nicht möglich, da bereits ein Vertragsverhältnis besteht.
Freie Flächen stehen derzeit nicht zur Verfügung. Der Magistrat wird nach Konkretisierung der Flächenanforderungen gerne bei Freiwerden einer Fläche mit einem uns zu benennenden Ansprechpartner Kontakt aufnehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2022OFOF 492/6Sindlingen: Zukünftige Nutzung des Geländes an der Mainbrücke/B 40Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022VV 413Sindlingen: Zukünftige Nutzung des Geländes an der Mainbrücke/B 40Anfrage
- 20. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 2186Sindlingen: Zukünftige Nutzung des Geländes an der Mainbrücke/B 40Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab