Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.08.2023, OF 485/11 Betreff: Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge zeitnah dafür Sorge tragen, dass auf dem oben genannten Abschnitt der Hanauer Landstraße auf dem nördlichen Bürgersteig, der zur Zeit überwiegend als Parkplatz dient, die Benutzung des selbigen durch Fußgängerinnen und Fußgänger und den Fahrradverkehr ermöglicht wird. Die teils lebensgefährliche Situation muss dringen beendet werden.
Begründung:
Zur Zeit ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt nicht zu nutzen. Oft wird die komplette Fläche dauerhaft beparkt. Dass der Bürgersteig dort nicht genutzt werden kann betrifft die Menschen, die dort leben im gleichen Maße wie Besucher, Menschen, die zu den dort ansässigen Dienstleistern gelangen wollen. Ein Ausweichen auf die Hanauer Landstraße, die in diesem Bereich 4spurig verläuft und oft mit deutlich erhöhtem Tempo, dass kaum kontrolliert wird, befahren wird, ist den anderen Verkehrsteilnehmern zur Zeit aufgezwungen aber in keinster Weise zumutbar. Eine schnelle Veränderung der Situation ist zwingend, ein weiteres Zulassen des Zustandes fahrlässig. (Google Streetview Aufnahme September 2022) (Aufnahme privat, 26.08.2023)Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4342 2023 Die Vorlage OF 485/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme