Appelsgasse 11: Schluss mit dem Versteckspiel
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Magistrat ist noch immer in der Pflicht offen zu legen, wieso für die Appelsgasse 11 eine Baugenehmigung erteilt wurde, obwohl das Bauvorhaben mit dem Bebauungsplan 430 nicht vereinbar" ist. und welcher finanzielle Schaden der Stadt aus dieser Fehlentscheidung möglicherweise entstehen kann. Das Verwaltungsgerichtsverfahren, in das die Bauherren des Projekts Appelsgasse 11 und zwei Nachbarn involviert sind, ist kein hinreichender Grund, die geforderten Informationen zurückzuhalten. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.11.2005, B 765 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2005, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 2184 2005
- Die Vorlage B 765 dient unter Hinweis auf OA 2184 zur Kenntnis.
- Die Vorlage OF 475/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 22.11.2005, OF 475/2
Betreff:
Appelsgasse 11: Schluss mit dem Versteckspiel
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, die im Stadtverordnetenbeschluss § 8807 formulierten Fragen umgehend, dass heißt, innerhalb einer - wie bereits mit dem Stadtverordnetenbeschluss § 9963 festgesetzten - verkürzten Frist von zwei Monaten, zu beantworten.
Begründung:
Der Magistrat ist noch immer in der Pflicht offen zu legen, wieso für die Appelsgasse 11 eine Baugenehmigung erteilt wurde, obwohl das Bauvorhaben mit dem Bebauungsplan 430 nicht vereinbar" ist. und welcher finanzielle Schaden der Stadt aus dieser Fehlentscheidung möglicherweise entstehen kann. Das Verwaltungsgerichtsverfahren, in das die Bauherren des Projekts Appelsgasse 11 und zwei Nachbarn involviert sind, ist kein hinreichender Grund, die geforderten Informationen zurückzuhalten.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.11.2005, B 765 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2005BB 765Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11Magistratsbericht
- 22. November 2005Sie sind hierOFOF 475/2Appelsgasse 11: Schluss mit dem VersteckspielOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2005OAOA 2184Appelsgasse 11: Schluss mit dem Versteckspiel Bericht des Magistrats vom 04.11.2005, B 765Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme