Appelsgasse 11: Schluss mit dem Versteckspiel Bericht des Magistrats vom 04.11.2005, B 765
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Magistrat ist noch immer in der Pflicht, offen zu legen, wieso für die Appelsgasse 11 eine Baugenehmigung erteilt wurde, obwohl das Bauvorhaben mit dem Bebauungsplan Nr. 430 nicht vereinbar ist, und mitzuteilen, welcher finanzielle Schaden der Stadt aus dieser Fehlentscheidung möglicherweise entstehen kann. Das Verwaltungsgerichtsverfahren, in das die Bauherren des Projekts Appelsgasse 11 und zwei Nachbarn involviert sind, ist kein hinreichender Grund, die geforderten Informationen zurückzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.11.2005, B 765 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen und Bauen Versandpaket: 07.12.2005 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 16.01.2006, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Vorlage B 765 (Zwischenbericht) dient mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass der Magistrat bei endgültiger Beantwortung der OA 2056 einen vertraulichen Bericht vorlegt.
- Der Vorlage OA 2184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
- CDU und GRÜNE; SPD, FAG und REP (= Kenntnis ohne Zusatz) zu
- SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP, BFF und E.L. (B 765 = Kenntnis, OA 2184 = Annahme) Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (B 765 = Zurückweisung, OA 2184 = Annahme)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2006, TO II, TOP 85 Beschluss:
- Die Vorlage B 765 (Zwischenbericht) dient mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass der Magistrat bei endgültiger Beantwortung der OA 2056 einen vertraulichen Bericht vorlegt.
- Der Vorlage OA 2184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
- CDU und GRÜNE gegen Die Linke. (= Zurückweisung); SPD, FDP, FAG, REP, BFF und E.L. (= Kenntnis ohne Zusatz) zu
- SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L. gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 765 = Zurückweisung, OA 2184 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 10720,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006
Inhalt
Anregung vom 28.11.2005, OA 2184
entstanden aus Vorlage: OF 475/2 vom 22.11.2005
Betreff:
Appelsgasse 11: Schluss mit dem Versteckspiel Bericht des Magistrats vom 04.11.2005, B 765
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, die nach wie vor offenen Fragen umgehend, das heißt innerhalb einer verkürzten Frist von zwei Monaten - wie bereits mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 22.09.2005, § 9963, festgesetzt -, zu beantworten.
Begründung:
Der Magistrat ist noch immer in der Pflicht, offen zu legen, wieso für die Appelsgasse 11 eine Baugenehmigung erteilt wurde, obwohl das Bauvorhaben mit dem Bebauungsplan Nr. 430 nicht vereinbar ist, und mitzuteilen, welcher finanzielle Schaden der Stadt aus dieser Fehlentscheidung möglicherweise entstehen kann. Das Verwaltungsgerichtsverfahren, in das die Bauherren des Projekts Appelsgasse 11 und zwei Nachbarn involviert sind, ist kein hinreichender Grund, die geforderten Informationen zurückzuhalten.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.11.2005, B 765 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen und Bauen Versandpaket: 07.12.2005
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2005BB 765Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11Magistratsbericht
- 22. November 2005OFOF 475/2Appelsgasse 11: Schluss mit dem VersteckspielOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2005Sie sind hierOAOA 2184Appelsgasse 11: Schluss mit dem Versteckspiel Bericht des Magistrats vom 04.11.2005, B 765Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE; SPD, FAG und REP (= Kenntnis ohne Zusatz) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und E.L. (B 765 = Kenntnis, OA 2184 = Annahme) Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (B 765 = Zurückweisung, OA 2184 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen Die Linke. (= Zurückweisung); SPD, FDP, FAG, REP, BFF und E.L. (= Kenntnis ohne Zusatz) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L. gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 765 = Zurückweisung, OA 2184 = Annahme)