Fehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Fehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?
Details im PARLIS OF_474-10_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?
Details im PARLIS OM_3230_2022Antrag Ortsbeirat
Fehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?
Details im PARLIS OF_474-10_2022Anregung Ortsbeirat
Fehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?
Details im PARLIS OM_3230_2022S A C H S T A N D :
Betreff: Fehlt Beschilderung in der Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße? Die Straßen Malvenweg, Petunienweg und Jasminweg sind verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb einer weitläufigen 30er-Zone. An den jeweiligen Einmündungen wurden die Verkehrszeichen 325.1 sowie 325.2 (Verkehrsberuhigter Bereich) angeordnet und aufgestellt. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung ist das Zeichen 274.2 (Ende einer Tempo 30-Zone) entbehrlich, wenn die Zone z.B. in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht. Nach dem direkten Verlassen der vorgenannten verkehrsberuhigten Bereiche sind bislang noch keine Verkehrszeichen 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) vorzufinden. Eine Entbehrlichkeit für das Zeichen 274.1 ist der VwV-StVO aber leider nicht zu entnehmen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in den zuvor beschriebenen Bereichen der jeweilige Beginn der 30er-Zone liegt und woran die Verkehrsteilnehmer*innen dieses erkennen können, wenn keine Verkehrszeichen 274.1 diese darstellen. Absatz 2 zu den Zeichen 274.1 und 274.2 VwV-StVO scheint dieses zu erfordern.