Bebauungsplan Nr.868 - Gießener Straße/ehemaliges Postgebäude
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bis jetzt bietet das Nordend für viele unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen beste Wohnangebote. Aber gerade für die zunehmende Zahl an älteren Menschen, fehlt es an geeigneten Wohnungen. Das ehemalige Posteglände eignet sich mit seiner Infrastruktur, auch in medizinischer Hinsicht und seiner Parkanbindung sehr gut als Wohnort für ältere Menschen. Genauso fehlt es vielen Projekte des generationsübergreifenden Wohnens an geeigneten Standorten in Innenstadtnähe. Hier zeigt die Planung auf dem ehemaligen Naxosgelände, wie hervorragend alle Angebote abgedeckt werden können. Bei den Standards für ökologisches und umweltgerechtes Bauen, sollten private Investoren mindestens die Richtlinien, die sich die Stadt Frankfurt gesetzt hat, erfüllen.
Inhalt
Antrag vom 24.04.2008, OF 470/3
Betreff:
Bebauungsplan Nr.868 - Gießener Straße/ehemaliges Postgebäude
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat möge im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB auf den Investor Konzeptbau Invest GmbH dahingehend einwirken, dass dieser bei dem
"Stukturkonzept" für die 250-300 Wohneinheiten
- die Bedürfnisse von älteren Menschen nach geeigneten barrierefreien Wohnungen, auch mit behindertengerechter Ausstattung berücksichtigt,
- dass Projekte des generationsübergreifenden Wohnen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu verwirklichen,
- und dass alle Neubauten, entsprechend den von der Stadt Frankfurt für ihre eigenen Neubauten aufgestellten Standards für ökologisches und umweltgerechtes Bauen, geplant werden, auch bei Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien mit Kraft-Wärme-Kopplung.
Begründung:
Bis jetzt bietet das Nordend für viele unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen beste Wohnangebote. Aber gerade für die zunehmende Zahl an älteren Menschen, fehlt es an geeigneten Wohnungen. Das ehemalige Posteglände eignet sich mit seiner Infrastruktur, auch in medizinischer Hinsicht und seiner Parkanbindung sehr gut als Wohnort für ältere Menschen. Genauso fehlt es vielen Projekte des generationsübergreifenden Wohnens an geeigneten Standorten in Innenstadtnähe. Hier zeigt die Planung auf dem ehemaligen Naxosgelände, wie hervorragend alle Angebote abgedeckt werden können. Bei den Standards für ökologisches und umweltgerechtes Bauen, sollten private Investoren mindestens die Richtlinien, die sich die Stadt Frankfurt gesetzt hat, erfüllen.
Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2008Sie sind hierOFOF 470/3Bebauungsplan Nr.868 - Gießener Straße/ehemaliges PostgebäudeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. April 2008MM 79Bebauungsplan Nr. 868 - Gießener Straße - ehemaliges Postgelände hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) i.V.m. § 13a (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 8. Mai 2008OAOA 656Bebauungsplan Nr. 868 - Gießener Straße/ehemaliges Postgelände Vortrag des Magistrats vom 28.04.2008, M 79Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Einstimmige Annahme Die CDU-Fraktion gibt aufgrund des bei Eintritt in die Tagesordnung für 24 Uhr vereinbarten Sitzungsendes kein Votum zur Vorlage OF 470/3 ab. Im Anschluss an den Tagesordnungspunkt werden alle noch nicht aufgerufenen Tagesordnungspunkte auf die nächste turnusmäßige Sitzung des Ortsbeirates vertagt.