Keine Diskriminierung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
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Neues zu Senckenberganlage per E-MailBegründung
Sexarbeiter Der Orisbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert im Bebauungsplan Nr. 569 (Senckenberganlage/Bockenheimer Warte) im Abschnitt A 1.3.1 den ersten Spiegelstrich -"Betriebe und Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Betätigung und Schaustellung dienen," zu streichen. Begründung: Der Magistrat begründet diesen Passus damit, dass in seinen Augen die Sexarbeit mit einem "Leuchtturmprojekt" dieser Art, welches "hochrangigen wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen" vorbehalten sein soll, unvereinbar ist. Der Magistrat schafft hiermit ein Zwei-Klassen- Berufssystem: Auf der einen Seite die elitären Berufe, die er gerne hätte und auf der andere Seite das, was er vermutlicherweise aufgrund von überholten Moralvorstellungen als nicht wünschenswert ansieht. Dies ist unvereinbar mit dem Recht auf freie Berufswahl. Des weiteren präsentiert sich Frankfurt als liberale und weltoffene Stadt mit vielfältigen Lebensstilen und Lebensgemeinschaften. Die sexuelle Vielfalt in unserer Stadt durch einen Bebauungsplan einzuschränken konterkariert massivst diese Bemühungen.
Inhalt
Antrag vom 19.02.2014, OF 460/2
Betreff: Keine Diskriminierung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter Der Orisbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert im Bebauungsplan Nr. 569 (Senckenberganlage/Bockenheimer Warte) im Abschnitt A 1.3.1 den ersten Spiegelstrich -"Betriebe und Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Betätigung und Schaustellung dienen," zu streichen.
Begründung: Der Magistrat begründet diesen Passus damit, dass in seinen Augen die Sexarbeit mit einem "Leuchtturmprojekt" dieser Art, welches "hochrangigen wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen" vorbehalten sein soll, unvereinbar ist. Der Magistrat schafft hiermit ein Zwei-Klassen- Berufssystem: Auf der einen Seite die elitären Berufe, die er gerne hätte und auf der andere Seite das, was er vermutlicherweise aufgrund von überholten Moralvorstellungen als nicht wünschenswert ansieht. Dies ist unvereinbar mit dem Recht auf freie Berufswahl. Des weiteren präsentiert sich Frankfurt als liberale und weltoffene Stadt mit vielfältigen Lebensstilen und Lebensgemeinschaften. Die sexuelle Vielfalt in unserer Stadt durch einen Bebauungsplan einzuschränken konterkariert massivst diese Bemühungen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2013, M 224 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2013MM 224Bebauungsplan Nr. 569 - Senckenberganlage/Bockenheimer Warte hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 19. Februar 2014Sie sind hierOFOF 460/2Keine Diskriminierung von Sexarbeiterinnen und SexarbeiterOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen SPD und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)