Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 62 d 1
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat die Fragen zur Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplans Nr. 62 d 1 umgehend beantwortet. Dies ist notwendig, um die zukünftige Schulplanung und den Bedarf an Bildungseinrichtungen im Ortsbezirk zu klären.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die mit Anfrage A 141 vom 19.09.2022 gestellten Fragen umgehend und umfassend zu beantworten. Es werden sich unter Umständen Antworten ergeben, welche einer Entscheidung zugunsten der OF 355/9 ergeben werden.
Der Magistrat sieht sich seit Antragstellung nicht in der Lage fristgerecht zu antworten und hat die Ausführungen am 09.12.2022 zur Kenntnis genommen und um eine Fristverlängerung um 3 Monate erbeten, da seine Beratungen hierzu noch nicht abgeschlossen sind.
Zusätzlich gibt der Ortsbeirat zu bedenken:
Bereits jetzt ist absehbar, dass selbst eine fünfzügige Auslegung der Grundschule nicht für den künftigen Bedarf ausreichend sein wird. Eher sechszügig.
Der Auskunft nach seien Schulneugründungen beschlossen . . wo, wann und welche Schulform? Welche Größe soll bzw. sollen die Schule/Schulen denn haben? Wenn wir schon kaum einen Auslagerungsstandort für die Diesterwegschule finden konnten, um wie viel schwerer wird dann die Suche nach einem Bauplatz für eine weitere Schule im Ortsbezirk?
Die anstehende Sanierung der Diesterwegschule biete noch die Chance zur Umplanung, Abriss und Neubau eines echten "Bildungscampus Ginnheim", mit Kita, sechszügiger Grundschule und sogar einer zweizügigen, weiterführenden Schule. Der Rewe kann dabei in ein neues Gebäude ziehen, der Platz an der Oberfläche besser nutzbar gemacht werden, wenn die Kundenparkplätze zeitgemäß in die Tiefgarage kommen. Zudem kann in dem Gebäudekomplex auch ein Wohntrakt für Lehrer und Erzieher entstehe, so dass diese nah am Arbeitsplatz vergünstigt wohnen können. So kann die Schule den Wettbewerb um die besseren Lehrkräfte und Erzieher auch in Zukunft für sich entscheiden.
Zudem stehen bei der Sanierung des Bestandsgebäudes nebst Turnhallenerneuerung Kosten in Höhe von umgerechnet 46 Millionen EUR an, welche erfahrungsgemäß durch eine "Altbausanierung" durch verdeckte Mängel erhöht, werden könnten.
Begründung
innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 62 d 1 Vorgang: A 141/22 BFF-BIG Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die mit Anfrage A 141 vom 19.09.2022 gestellten Fragen umgehend und umfassend zu beantworten. Es werden sich unter Umständen Antworten ergeben, welche einer Entscheidung zugunsten der OF 355/9 ergeben werden. Der Magistrat sieht sich seit Antragstellung nicht in der Lage fristgerecht zu antworten und hat die Ausführungen am 09.12.2022 zur Kenntnis genommen und um eine Fristverlängerung um 3 Monate erbeten, da seine Beratungen hierzu noch nicht abgeschlossen sind. Zusätzlich gibt der Ortsbeirat zu bedenken: Bereits jetzt ist absehbar, dass selbst eine fünfzügige Auslegung der Grundschule nicht für den künftigen Bedarf ausreichend sein wird. Eher sechszügig. Der Auskunft nach seien Schulneugründungen beschlossen . . wo, wann und welche Schulform? Welche Größe soll bzw. sollen die Schule/Schulen denn haben? Wenn wir schon kaum einen Auslagerungsstandort für die Diesterwegschule finden konnten, um wie viel schwerer wird dann die Suche nach einem Bauplatz für eine weitere Schule im Ortsbezirk? Die anstehende Sanierung der Diesterwegschule biete noch die Chance zur Umplanung, Abriss und Neubau eines echten "Bildungscampus Ginnheim", mit Kita, sechszügiger Grundschule und sogar einer zweizügigen, weiterführenden Schule. Der Rewe kann dabei in ein neues Gebäude ziehen, der Platz an der Oberfläche besser nutzbar gemacht werden, wenn die Kundenparkplätze zeitgemäß in die Tiefgarage kommen. Zudem kann in dem Gebäudekomplex auch ein Wohntrakt für Lehrer und Erzieher entstehe, so dass diese nah am Arbeitsplatz vergünstigt wohnen können. So kann die Schule den Wettbewerb um die besseren Lehrkräfte und Erzieher auch in Zukunft für sich entscheiden. Zudem stehen bei der Sanierung des Bestandsgebäudes nebst Turnhallenerneuerung Kosten in Höhe von umgerechnet 46 Millionen EUR an, welche erfahrungsgemäß durch eine "Altbausanierung" durch verdeckte Mängel erhöht, werden könnten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. Februar 2023 brachte BFF im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.01.2024 im OBR 9 abgelehnt.
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, 1 SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme); FDP (= Enthaltung)