Appelsgasse 11: Der Magistrat muss zeitnah Auskunft geben
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die an dem im Bericht B 471 angeführten Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligten Parteien sind die Bauherren und ein Nachbar. Der Magistrat ist nicht involviert, folglich gibt es auch keinen Grund, die im Stadtverordnetenbeschluss § 8807 formulierten drängenden Fragen bezüglich der Erteilung einer Baugenehmigung trotz der Unvereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Bebauungsplan 430 noch immer nicht zu beantworten. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 05.09.2005, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 2056 2005
- Die Vorlage B 471 dient unter Hinweis auf OA 2056 zur Kenntnis.
- Die Vorlage OF 442/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 02.09.2005, OF 442/2
Betreff:
Appelsgasse 11: Der Magistrat muss zeitnah Auskunft geben
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die im Stadtverordnetenbeschluss § 8807 formulierten Fragen umgehend zu beantworten.
Ferner wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, im Haupt- und Finanzausschuss von ihrer Möglichkeit einer verkürzten Fristsetzung Gebrauch zu machen und dem Magistrat eine Frist von zwei Monaten zur Beantwortung der oben genannten Fragen zu setzen.
Begründung:
Die an dem im Bericht B 471 angeführten Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligten Parteien sind die Bauherren und ein Nachbar. Der Magistrat ist nicht involviert, folglich gibt es auch keinen Grund, die im Stadtverordnetenbeschluss § 8807 formulierten drängenden Fragen bezüglich der Erteilung einer Baugenehmigung trotz der Unvereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Bebauungsplan 430 noch immer nicht zu beantworten.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2005BB 471Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11Magistratsbericht
- 2. September 2005Sie sind hierOFOF 442/2Appelsgasse 11: Der Magistrat muss zeitnah Auskunft gebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2005OAOA 2056Appelsgasse 11: Der Magistrat muss zeitnah Auskunft geben Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471Anregung
- 4. November 2005Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 765Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme