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Appelsgasse 11: Der Magistrat muss zeitnah Auskunft geben

Vorlagentyp: OFGRÜNE
21 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Die an dem im Bericht B 471 angeführten Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligten Parteien sind die Bauherren und ein Nachbar. Der Magistrat ist nicht involviert, folglich gibt es auch keinen Grund, die im Stadtverordnetenbeschluss § 8807 formulierten drängenden Fragen bezüglich der Erteilung einer Baugenehmigung trotz der Unvereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Bebauungsplan 430 noch immer nicht zu beantworten. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 05.09.2005, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 2056 2005

  1. Die Vorlage B 471 dient unter Hinweis auf OA 2056 zur Kenntnis.
  2. Die Vorlage OF 442/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
  3. Einstimmige Annahme zu
  4. Einstimmige Annahme

Inhalt

Antrag vom 02.09.2005, OF 442/2

Betreff:

Appelsgasse 11: Der Magistrat muss zeitnah Auskunft geben

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die im Stadtverordnetenbeschluss § 8807 formulierten Fragen umgehend zu beantworten.

Ferner wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, im Haupt- und Finanzausschuss von ihrer Möglichkeit einer verkürzten Fristsetzung Gebrauch zu machen und dem Magistrat eine Frist von zwei Monaten zur Beantwortung der oben genannten Fragen zu setzen.

Begründung:

Die an dem im Bericht B 471 angeführten Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligten Parteien sind die Bauherren und ein Nachbar. Der Magistrat ist nicht involviert, folglich gibt es auch keinen Grund, die im Stadtverordnetenbeschluss § 8807 formulierten drängenden Fragen bezüglich der Erteilung einer Baugenehmigung trotz der Unvereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Bebauungsplan 430 noch immer nicht zu beantworten.

Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471 Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2005BB 471Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11Magistratsbericht
  2. 2. September 2005Sie sind hier
    OFOF 442/2Appelsgasse 11: Der Magistrat muss zeitnah Auskunft geben
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 5. September 2005OAOA 2056Appelsgasse 11: Der Magistrat muss zeitnah Auskunft geben Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471Anregung
  4. 4. November 2005Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 765Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 44 · 05.09.2005
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung OA 2056 2005 1. Die Vorlage B 471 dient unter Hinweis auf OA 2056 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 442/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

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