Appelsgasse 11: Der Magistrat muss zeitnah Auskunft geben Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471
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Appelsgasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Bequemer sitzen auf dem Spielplatz Appelsgasse26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Aufwertung des Spielplatzes in der Appelsgasse - Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens10.05.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Tischtennisplatte in der Appelsgasse soll erhalten bleiben15.01.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Appelsgasse per E-MailInhalt
Anregung vom 05.09.2005, OA 2056 entstanden aus Vorlage: OF 442/2 vom 02.09.2005
Betreff: Appelsgasse 11: Der Magistrat muss zeitnah Auskunft geben Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.03.2005, § 8807, formulierten Fragen umgehend zu beantworten. Ferner wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, im Haupt- und Finanzausschuss von ihrer Möglichkeit einer verkürzten Fristsetzung Gebrauch zu machen und dem Magistrat eine Frist von zwei Monaten zur Beantwortung der oben genannten Fragen zu setzen.
Begründung: Die an dem im Bericht B 471 angeführten Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligten Parteien sind die Bauherren und ein Nachbar. Der Magistrat ist nicht involviert, folglich gibt es auch keinen Grund, die im Stadtverordnetenbeschluss, § 8807, formulierten drängenden Fragen bezüglich der Erteilung einer Baugenehmigung trotz der Unvereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Bebauungsplan Nr. 430 noch immer nicht zu beantworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2005BB 471Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11Magistratsbericht
- 2. September 2005OFOF 442/2Appelsgasse 11: Der Magistrat muss zeitnah Auskunft gebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2005Sie sind hierOAOA 2056Appelsgasse 11: Der Magistrat muss zeitnah Auskunft geben Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471Anregung
- 4. November 2005Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 765Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU (= Ablehnung) SPD und GRÜNE (= Annahme) FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) REP (= Prüfung und Berichterstattung) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die Linke. und E.L. (B 471 = Zurückweisung, OA 2056 = Annahme) BFF (B 471 = Kenntnis, OA 2056 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen Die Linke. und E.L. (= Zurückweisung) sowie BFF (= Kenntnis) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke. und E.L. gegen CDU (= Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung)