Gewerbeerlaubnis Bordellbetrieb Adalbertstraße 7a
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Neues zu Adalbertstraße per E-MailBegründung
Adalbertstraße 7a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die rechtliche Argumentation des Ordnungsamtes, weshalb der Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7a gewerberechtlich nicht untersagt werden kann, zu übermitteln. Der Magistrat wird gebeten, dabei auch auf den geltenden Bebauungsplan und die ggf. daraus folgenden Einschränkungen einzugehen. Begründung: Der OBR 2 hat weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit des o.g. Betriebs und möchte die Rechtsposition des Ordnungsamtes prüfen.
Inhalt
Antrag vom 05.11.2013, OF 407/2
Betreff: Gewerbeerlaubnis Bordellbetrieb Adalbertstraße 7a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die rechtliche Argumentation des Ordnungsamtes, weshalb der Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7a gewerberechtlich nicht untersagt werden kann, zu übermitteln. Der Magistrat wird gebeten, dabei auch auf den geltenden Bebauungsplan und die ggf. daraus folgenden Einschränkungen einzugehen.
Begründung: Der OBR 2 hat weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit des o.g. Betriebs und möchte die Rechtsposition des Ordnungsamtes prüfen.Nebenvorlage: Antrag vom 25.11.2013, OF 420/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. November 2013 brachten GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.11.2013 im OBR 2 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme