Erhaltungssatzung statt Mietsteigerungspotenzial
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat die Erhaltungssatzung E47 nach dem Verkauf des Mietshauses Appelsgasse 6 strikt einhält, um Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen. Dies soll durch die Durchsetzung der Erhaltungssatzung und die Erwirkung einer Abwendungserklärung der Käuferin geschehen.
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Appelsgasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Bequemer sitzen auf dem Spielplatz Appelsgasse26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Aufwertung des Spielplatzes in der Appelsgasse - Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens10.05.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Tischtennisplatte in der Appelsgasse soll erhalten bleiben15.01.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Appelsgasse per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- darauf zu achten, dass nach dem Verkauf des Mietshauses Appelsgasse 6 die Erhaltungssatzung E47 streng eingehalten wird und kein "erhebliches Mietsteigerungspotential nach Sanierung" ausgenutzt wird, um derzeitige Mieter*innen zu verdrängen.
- hierzu gegenüber den bisherigen Eigentümer*innen und Maklern die Durchsetzung der Erhaltungssatzung E47 klarzustellen.
- bei erfolgten Verkauf der Immobilie eine Abwendungserklärung seitens der Käuferin zu erwirken, die eine erhebliche Mietsteigerung bzw. die Verdrängung der derzeitigen Mieter*innen ausschließt.
- Sollte eine solche Abwendungserklärung nicht erfolgen, vom städtischen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Begründung
Besagte Immobilie wird von der Firma Colliers in der aktuellen Ausgabe "PRIVATES EIGNTUM" von Haus und Grund beworben (Seite 5). Die Immobilie wird trotz "sanierungsbedürftigem Zustand" für 1,4 Mio. EUR angeboten. Der Hinweis auf "erhebliches Mietsteigerungspotential nach Sanierung" lässt vermuten, dass hier nach dem Kauf eine erheblich mietsteigernde Sanierung erfolgen könnte, mit den im Stadtgebiet inzwischen bekannten Folgen für die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Quartier. Genau diese zu schützen ist Ziel der Erhaltungssatzung und mithin Aufgabe der Stadt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2022Sie sind hierOFOF 403/2Erhaltungssatzung statt MietsteigerungspotenzialOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2022OMOM 2440Erhaltungssatzung statt MietsteigerungspotenzialDirektanregung
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 653Erhaltungssatzung statt MietsteigerungspotenzialStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)