Zeitdauer und Ausmaß der Wasserhaltung Eisenbahnübergang An den 10 Ruthen und Eisenbahnübergang Niedwiesensraße
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Informationen zur Dauer und den Auswirkungen der Wasserhaltung an den Baustellen der Eisenbahnübergänge bereitzustellen. Dies ist notwendig, da die geplanten Erweiterungen ohne Wasserhaltung vorgesehen waren und nun eine Wasserhaltung erforderlich ist.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie lange die Wasserhaltung an den Baustellen zur Erweiterung und Ersatzneubau der EÜ's andauern wird und welche Auswirkungen dies auf angrenzende Häuser und den Baumbestand hat. Im Baugrundgutachten vom 05.06.14 war von bis zu 10 m tiefen Baugruben zur Herstellung der Fundamente die Rede. Dazu müsste an diesen Stellen das Grundwasser um ca. 1,7 m abgesengt werden.
Begründung
Im Bestand des Planfeststellungsverfahrens waren die Erweiterungen der EÜ's ohne Wasserhaltung vorgesehen. Durch den zusätzlich geplanten Ersatzneubau der bestehenden maroden Unterführungen wird eine Wasserhaltung erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2022Sie sind hierOFOF 394/9Zeitdauer und Ausmaß der Wasserhaltung Eisenbahnübergang An den 10 Ruthen und Eisenbahnübergang NiedwiesensraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Dezember 2022OMOM 3279Zeitdauer und Ausmaß der Wasserhaltung Eisenbahnübergang An den 10 Ruthen und Eisenbahnübergang NiedwiesensraßeDirektanregung
- 24. März 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 799Zeitdauer und Ausmaß der Wasserhaltung Eisenbahnübergang An den 10 Ruthen und Eisenbahnübergang NiedwiesensraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2