Lärmschutzwand zum Schutz der Pestalozzischule über die Haenischstraße verlängern
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Pestalozzischule über die Haenischstraße verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert gegenüber Hessen Mobil auf die Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße zu bestehen, um die Schule während der Unterrichtszeiten und der Pausen, ausreichend vor Lärm zu schützen. Begründung: In B 158 / 2018 verweist der Magistrat darauf das die Verlängerung der Lärmschutzwand um ca. 260 m über die Haenischstraße notwendig ist. Es ist nicht verständlich das durch ein vom Magistrat beauftragtes Gutachten die Tatsache bekannt ist, das die Lärmschutzwand so wie sie geplant ist nicht ausreichend ist, gleichzeitig jedoch gesagt wird das es nicht erkennbar ist ob diese Maßnahme von Hessen Mobil tatsächlich vorgesehen ist. Die aktuellen Planungen zeigen eindeutig das diese Maßnahme nicht geplant wurde, obwohl Hessen Mobil von der Problematik Kenntnis hatte. Vom Magistrat wird erwartet das im Interesse der Schulgemeinde gehandelt wird, und die Verlängerung der Lärmschutzwand nicht "gewünscht", sondern gefordert wird. Betroffene Klassenräume und der Schulhof können sonst vor Baulärm, nicht geschützt werden, ein Schulbetrieb wird während der Bauzeit, es wird von mindestens sieben Jahren ausgegangen, sonst nicht möglich sein.
Inhalt
Antrag vom 06.07.2018, OF 394/11
Betreff: Lärmschutzwand zum Schutz der Pestalozzischule über die Haenischstraße verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert gegenüber Hessen Mobil auf die Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße zu bestehen, um die Schule während der Unterrichtszeiten und der Pausen, ausreichend vor Lärm zu schützen.
Begründung: In B 158 / 2018 verweist der Magistrat darauf das die Verlängerung der Lärmschutzwand um ca. 260 m über die Haenischstraße notwendig ist. Es ist nicht verständlich das durch ein vom Magistrat beauftragtes Gutachten die Tatsache bekannt ist, das die Lärmschutzwand so wie sie geplant ist nicht ausreichend ist, gleichzeitig jedoch gesagt wird das es nicht erkennbar ist ob diese Maßnahme von Hessen Mobil tatsächlich vorgesehen ist. Die aktuellen Planungen zeigen eindeutig das diese Maßnahme nicht geplant wurde, obwohl Hessen Mobil von der Problematik Kenntnis hatte. Vom Magistrat wird erwartet das im Interesse der Schulgemeinde gehandelt wird, und die Verlängerung der Lärmschutzwand nicht "gewünscht", sondern gefordert wird. Betroffene Klassenräume und der Schulhof können sonst vor Baulärm, nicht geschützt werden, ein Schulbetrieb wird während der Bauzeit, es wird von mindestens sieben Jahren ausgegangen, sonst nicht möglich sein.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juli 2018Sie sind hierOFOF 394/11Lärmschutzwand zum Schutz der Pestalozzischule über die Haenischstraße verlängernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. August 2018OMOM 3516Lärmschutzwand zum Schutz der Pestalozzischule über die Haenischstraße verlängernDirektanregung
- 29. März 2019Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 623Lärmschutzwand zum Schutz der Pestalozzischule über die Haenischstraße verlängernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme